Schenkkreis-Morde

07. September 2010 17:24; Akt: 07.09.2010 17:31 Print

Der Deutsche muss 2,5 Jahre ins GefängnisDer Deutsche muss 2,5 Jahre ins Gefängnis

Am Freitagabend, 5. Juni 2009, wird die Familie Dubey in Grenchen ermordet. Die Mutter organisierte illegale Schenkkreise. Nun fiel der erste Schuldspruch.

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Dreifachmord in Grenchen: Bei den Opfern handelt es sich um den 60-jährigen Pierre-André Dubey, seine 55-jährige Frau Margrit und die 34-jährige Tochter Dania. Vater und Tochter waren gefesselt und mit einem Plastiksack über dem Kopf gefunden worden. Die Mutter wurde im Erdgeschoss der Wohnung aufgefunden. Sie wurde mit einer Faustfeuerwaffe erschossen. Die Frau war in Schenkkreisen, in einer Organisation namens «dr Club» und im Vertrieb von Bios Life Produkten engagiert. Daneben habe das Ehepaar auch Reiki-Veranstaltungen organisiert und das Hauswartsamt ausgeübt. Die Täter hatten sämtliche Räumlichkeiten der Familie akribisch durchsucht und verwüstet: Die Täterschaft suchte aber offenbar nicht nach Geld. Möglich ist, dass sie stattdessen nach belastendem Material gegen die Schenkkreishintermänner suchten. Am 23. Juni dann der Durchbruch: Die Polizei gibt die Verhaftung von vier Personen bekannt. Darunter sind eine Schweizerin (48) und zwei Schweizer (24, 32) aus dem Kanton Aargau sowie ein Deutscher (36) aus dem Kanton Luzern. Bei dem 32-jährigen Aargauer soll es sich um eine «Persönlichkeit aus der Sportszene» handeln. Bald wird klar, dass es sich dabei um den ehemaligen Hammerwerfer P.S. handelt. Der ehemalige Spitzensportler ist mehrfacher Schweizermeister und hat die Schweiz 2004 an den Olympischen Spielen in Athen vertreten. Der Verdächtige wohnt im aargauischen Seetal und hat, genau wie das Opfer Margrit Dubey, mit Bios-Life-Produkten gehandelt. Der Sportler wurde am 19. Juni verhaftet, berichten Nachbarn. Die Türe seines grossen Hauses ist polizeilich versiegelt. Für sein Acht-Zimmer-Einfamilienhaus zahlt er angeblich 2500 Franken Miete pro Monat. Woher er das Geld dafür hatte, ist seinen Nachbarn schleierhaft: «Ich habe mich immer gefragt, wie er sich das alles als Sicherheitsmann leisten kann.» Am 5. August haben die beiden tatverdächtigen Männer, darunter P.S., die Tat gestanden. Der 36-jährige Deutsche ist bereits aus der U-Haft entlassen worden. Der Tatverdacht gegen ihn hatte sich im Verlaufe der Ermittlungen nicht erhärtet.

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Ein Deutscher ist am Dienstag im Zusammenhang mit dem Dreifachmord von Grenchen SO vom Amtsgericht Solothurn-Lebern vom Vorwurf der Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung frei gesprochen worden. Trotzdem kassierte er eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.

Die drei Richter sprachen den 37-Jährigen der Vorbereitungshandlungen zu Raub schuldig, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern mitteilte. Zudem wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel sowie mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.

Von den 2,5 Jahren Freiheitsstrafe muss er nur 1,5 Jahre absitzen, da er sich seit rund einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Neben der Freiheitsstrafe muss er eine Busse von 500 Franken bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen absitzen.

Raubversuch drei Wochen vor Dreifachmord

Der Deutsche musste sich wegen eines versuchten Raubüberfalls drei Wochen vor dem Dreifachmord von Grenchen verantworten. Mit zwei weiteren mutmasslich Tatbeteiligten war er am 14. Mai 2009 zur Wohnung der Familie gefahren.

Sie hatten einen Raubüberfall geplant, wie der Mann vor dem Gericht einräumte. Das Vorhaben scheiterte jedoch, weil sich die Männer keinen Zutritt zum Gebäude verschaffen konnten. Beim Dreifachmord am 5. Juni 2009 war der Deutsche nicht dabei.

Staatsanwalt hatte vier Jahre gefordert

Der Staatsanwalt Jan Gutzwiller hatte vor Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Vorbereitungshandlungen zu Raub und vorsätzlicher Tötung gefordert. Er zeigte sich auf Anfrage zufrieden mit dem Urteil.

Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass je nach Tatverlauf auch eine Tötung einer 55-jährigen Frau geplant war. «Dies sei schwierig zu beweisen gewesen», hielt Gutzwiller fest. Der Mann wies diesen Vorwurf in Befragungen und vor Gericht zurück.

Man habe zwar Waffen dabei gehabt - diese seien jedoch nicht geladen gewesen, sagte der Deutsche. Sein Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch bezüglich der Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung.

Verteidiger: «Übertriebene Härte»

Der Verteidiger Oliver Wächter hatte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr gefordert. Die Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren bezeichnete er auf Anfrage als «unbegreiflich» und «übertriebene Härte» des Gerichts.

Er müsse mit seinem Mandanten prüfen, das Urteil anzufechten. «Unter dem Strich schaut aber wahrscheinlich nichts raus», hielt Wächter fest. Er erwartet, dass der Mann in sieben Monaten - nach zwei Dritteln der Strafe - freigelassen wird. Der Gang ans Solothurner Obergericht würde wohl ebenso viel Zeit in Anspruch nehmen.

Noch Freiheitsstrafe in Deutschland fällig

Die Verfahrenskosten wurden zu drei Viertel dem Angeklagten und zu einem Viertel dem Staat auferlegt. Die vom Verteidiger geforderte Genugtuung sowie eine Entschädigung wurden abgelehnt.

Nach der Freiheitsstrafe in der Schweiz ist der Deutsche jedoch noch nicht auf freiem Fuss. Er muss in Deutschland wegen zwei Kneipenschlägereien noch eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verbüssen, wie am Prozess auskam.

(sda)