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Schenkkreis-Morde
07. September 2010 17:24; Akt: 07.09.2010 17:31 Print
Der Deutsche muss 2,5 Jahre ins Gefängnis
Am Freitagabend, 5. Juni 2009, wird die Familie Dubey in Grenchen ermordet. Die Mutter organisierte illegale Schenkkreise. Nun fiel der erste Schuldspruch.
Ein Deutscher ist am Dienstag im Zusammenhang mit dem Dreifachmord von Grenchen SO vom Amtsgericht Solothurn-Lebern vom Vorwurf der Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung frei gesprochen worden. Trotzdem kassierte er eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren.
Neue ErkenntnisseBeim Prozess gegen den 37-jährigen Deutschen sind erste Informationen zum Tötungsdelikt bekannt geworden. Insbesondere über die Rolle der inhaftierten Frau.
Eine dreiköpfige Familie war am 5. Juni 2009 in ihrem Wohnhaus getötet worden. Opfer im sogenannten Schenkkreis-Mord wurden ein 60- jähriger Mann, dessen 55-jährige Ehefrau sowie die 35-jährige Tochter des Paares. Der Mann wurde erschossen, die beiden Frauen wurden erstickt.
Drei Personen warten im vorzeitigen Strafvollzug auf ihren Prozess: Zwei Schweizer im Alter von 25 und 33 Jahren sowie eine 49- jährige Schweizerin. Die Männer waren zwei Wochen nach dem Dreifachmord verhaftet worden. Im August 2009 hatten sie die Tat gestanden.
Ob das Trio in Schenkkreise verwickelt war, wie nach dem Dreifachmord spekuliert wurde, blieb beim Prozess offen. Sicher ist, dass es vor allem die Männer aufs Geld abgesehen hatten. Offenbar lagerten in der Wohnung der Familie immer wieder hohe Summen Bargeld.
Bisher war die Rolle der inhaftierten Frau unklar gewesen. Im Plädoyer sagte der zuständige Staatsanwalt Jan Gutzwiller jedoch, dass die beiden Männer der Frau Geld geschuldet hatten. Beide Männer befanden sich in einer «finanzieller Notlage».
Der Raubüberfall war offenbar dazu gedacht, diese Schulden zumindest zum Teil zu tilgen. Die Frau habe zumindest beim ersten Raubversuch im Hintergrund als Drahtzieherin und Organisatorin gewirkt, hielt Gutzwiller fest. Die Opferfamilie sei der Frau bekannt gewesen.
Die Idee zum Raubüberfall habe einer der Männer gehabt. Die Polizei schliesse derzeit ihre Ermittlungen zum Fall ab. Die Staatsanwaltschaft werde voraussichtlich im Frühjahr Anklage erheben. Zu einem Prozess kommt es demnach frühstens Ende 2011.
Die drei Richter sprachen den 37-Jährigen der Vorbereitungshandlungen zu Raub schuldig, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern mitteilte. Zudem wurde er wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel sowie mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.
Von den 2,5 Jahren Freiheitsstrafe muss er nur 1,5 Jahre absitzen, da er sich seit rund einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Neben der Freiheitsstrafe muss er eine Busse von 500 Franken bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 5 Tagen absitzen.
Raubversuch drei Wochen vor Dreifachmord
Der Deutsche musste sich wegen eines versuchten Raubüberfalls drei Wochen vor dem Dreifachmord von Grenchen verantworten. Mit zwei weiteren mutmasslich Tatbeteiligten war er am 14. Mai 2009 zur Wohnung der Familie gefahren.
Sie hatten einen Raubüberfall geplant, wie der Mann vor dem Gericht einräumte. Das Vorhaben scheiterte jedoch, weil sich die Männer keinen Zutritt zum Gebäude verschaffen konnten. Beim Dreifachmord am 5. Juni 2009 war der Deutsche nicht dabei.
Staatsanwalt hatte vier Jahre gefordert
Der Staatsanwalt Jan Gutzwiller hatte vor Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Vorbereitungshandlungen zu Raub und vorsätzlicher Tötung gefordert. Er zeigte sich auf Anfrage zufrieden mit dem Urteil.
Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten vorgeworfen, dass je nach Tatverlauf auch eine Tötung einer 55-jährigen Frau geplant war. «Dies sei schwierig zu beweisen gewesen», hielt Gutzwiller fest. Der Mann wies diesen Vorwurf in Befragungen und vor Gericht zurück.
Man habe zwar Waffen dabei gehabt - diese seien jedoch nicht geladen gewesen, sagte der Deutsche. Sein Verteidiger plädierte deshalb auf Freispruch bezüglich der Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung.
Verteidiger: «Übertriebene Härte»
Der Verteidiger Oliver Wächter hatte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr gefordert. Die Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren bezeichnete er auf Anfrage als «unbegreiflich» und «übertriebene Härte» des Gerichts.
Er müsse mit seinem Mandanten prüfen, das Urteil anzufechten. «Unter dem Strich schaut aber wahrscheinlich nichts raus», hielt Wächter fest. Er erwartet, dass der Mann in sieben Monaten - nach zwei Dritteln der Strafe - freigelassen wird. Der Gang ans Solothurner Obergericht würde wohl ebenso viel Zeit in Anspruch nehmen.
Noch Freiheitsstrafe in Deutschland fällig
Die Verfahrenskosten wurden zu drei Viertel dem Angeklagten und zu einem Viertel dem Staat auferlegt. Die vom Verteidiger geforderte Genugtuung sowie eine Entschädigung wurden abgelehnt.
Nach der Freiheitsstrafe in der Schweiz ist der Deutsche jedoch noch nicht auf freiem Fuss. Er muss in Deutschland wegen zwei Kneipenschlägereien noch eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verbüssen, wie am Prozess auskam.
(sda)


























