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Luzern
10. Mai 2011 14:57; Akt: 10.05.2011 15:37 Print
Stromschläge gegen Kinder – Stadt klagt nicht
Mit einem Elektrodraht auf einem Spielplatzzaun wollten zwei Luzerner spielende Kinder fernhalten. Obwohl eine 8-Jährige nach einem Schlag ins Spital musste, will die Stadt die beiden nicht anzeigen.
In Luzern hatten zwei Anwohner dem örtlichen Nachwuchs den Krieg erklärt. Sie spannten einen Elektrodraht auf den Ballspielplatz im Quartier Rothen. Nachdem im März zum zweiten Mal ein Kind schmerzliche Erfahrungen mit dem Weidezaun machte und ins Spital musste, griff die Stadt Luzern ein. Der Draht wurde kurz darauf abmontiert, die Behörden prüften eine Klage gegen beiden Urheber. Nun ist klar: Der Stadt sind die Hände gebunden.
Weidezäune können gefährlich seinIm Gegensatz zum allgemeinen Glauben sind Weidezäune nicht harmlos: Wie es in einem Infoblatt der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) heisst, können elektrische Zäune gerade für Kinder «gefährlich sein». So werde bei vielen neuen Geräten der Stromschlag durch einen kleineren Widerstand stärker. Der Widerstand wiederum wird durch Nässe oder Schweiss verkleinert. Kommt also ein schwitzendes Kind in Berührung mit dem Draht, steigt das Risiko für Herz- und Kreislaufstörungen. Gefahr droht vor allem, wenn der Zaun mit dem Kopf oder Nackenbereich berührt wird. Alle bekannten Unfälle mit Weidezäunen seien auf die Berührung mit dem Kopf oder Nackenbereich zurückzuführen gewesen.
Die Abklärungen der Stadt haben ergeben, dass «keine ausreichenden Gründe für die Stadt als Klägerin vorliegen», sagt Daniel Deicher, Stabchef der Direktion für Umwelt, Verkehr und Sicherheit. Die Stadt könne weder wegen Sachbeschädigung noch Hausfriedensbruch gegen die Übeltäter vorgehen. Obwohl sich die beiden Täter bereits 2009 über eine Anordnung der Stadt hinweggesetzten und den Draht auf dem Zaun beliessen, kann die Stadt auch dieses Mal nicht mehr machen, als auf die Einsicht der beiden Anwohner hoffen. Stadträtin Ursula Stämmer habe mit den beiden Anwohnern den Kontakt gesucht, sagt Deichler. «Sie hat deutlich gesagt, dass sie das Vorgehen befremde.» Anders als 2009 kontrolliert die Stadt nun auch regelmässig, ob der Zaun auch wirklich stromfrei bleibt.
Vater prüft Klage
Die beiden Anwohner könnten allerdings für ihre Taten doch noch zur Rechenschaft gezogen werden. Nachdem die Stadt keine Anzeige erhebt, prüft nun der Vater des letzten Opfers mit seinem Anwalt eine Klage. «Sollten wir die Möglichkeit haben, werden wir die beiden Herren anzeigen», sagt Luis Colombo (Name geändert) gegenüber 20 Minuten Online. Seine achtjährige Tochter Sara berührte im März den Draht mit dem Kopf und knallte in der Folge vom zwei Meter hohen Zaun auf den Boden. Nach dem Schlag zitterte sie am ganzen Körper, hatte Kopfschmerzen, konnte kaum gehen und musste letztlich ins Spital.
(amc)
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Alle 361 Kommentare






























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grosse Bedenken II
Was ich mich jedoch frage ist, ob die Erwachsenen vorher je einmal miteinander in Ruhe gesprochen und nach einer Lösung gesucht haben. Leider macht dies in unserer Gesellschaft kaum noch jemand. Da greift man lieber zur Selbstjustiz wie in diesem Fall oder ruft seinen Anwalt an und zieht vor Gericht - schliesslich ist man ja im Recht. Kompromisse können vermutlich immer weniger Leute eingehen...
grosse Bedenken I
Ich habe nicht jeden der 344 Kommentare einzeln durchgelesen. Doch was mir beim Überfliegen grosse Sorge macht, ist dieser Graben zwischen denjenigen, die ihren Kindern alles erlauben und solchen, die fremde Kinder am liebsten vom eigenen Grundstück prügeln möchten. Als Lehrer und Vater habe ich auf beiden Seiten Einblick. Klar ist es nötig, dass Kinder wichtige Erfahrungen selbst machen müssen und man sie dementsprechend auch mal gewähren lassen muss. Doch andererseits können sie ihre Taten und deren Folgen nicht immer richtig einschätzen und brauchen dementsprechend eine leitende Hand.