Ticket vom PC

26. März 2009 21:24; Akt: 26.03.2009 21:40 Print

Zwei Rollen Papier und eine «gute» IdeeZwei Rollen Papier und eine «gute» Idee

Ein junger Drucker fand zwei Rollen unbedrucktes SBB-Papier. Dann kam ihm eine «gute Idee» - die den heute 23-Jährigen nun teuer zu stehen kommt.

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Der am Donnerstag verurteilte Hauptangeklagte hatte im Herbst 2005 als 19-Jähriger nach eigenen Angaben zwischen Rorschach und St. Margrethen SG zwei Rollen unbedrucktes SBB-Billettpapier gefunden.

Er sagte am Donnerstag vor dem Bezirksgericht in Arbon, er habe sofort den Gedanken gehabt, «damit kann man etwas machen». Er druckte dann darauf bis Juli 2007 falsche Abos des Tarifverbunds «Ostwind».

20 Franken pro Abo

Auf die Idee, Abonnemente zu drucken kam er, weil Abos meist zusammen mit einer Stammkarte vorgezeigt werden. Die Kondukteure nehmen sie kaum je aus der Plastikhülle.

Die gefälschten Abos verkaufte er dann für je rund 20 Franken an Bekannte aus Glarus, St. Gallen und dem Thurgau und nutzte sie auch selbst. Eine gleichaltrige Bekannte warb zusätzlich Käufer an.

Im Juli 2007 wurde diese «Verkäuferin» in St. Gallen mit einem gefälschten Abo erwischt und die Sache flog auf. Ein Kondukteur hatte das Abo genauer geprüft, weil «Ostwind»-Abos nur bis Wil SG gelten.

Billett-Drucker hart gebüsst

Das Bezirksgericht Arbon TG hat ihn wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Seine gleichaltrige «Verkäuferin» wurde wegen der selben Delikte zu einer bedingten Geldstrafe von 10 000 und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Sechs Kundinnen und Kunden erhielten bedingte Geldstrafen zwischen 450 und 3000 Franken sowie Bussen von 150 bis 750 Franken.

Eine siebente Kundin war vor Gericht nicht erschienen: Sie befindet sich derzeit im Drogenentzug. Den der SBB entstandenen Schaden von gut 13 000 Franken müssen die Verurteilten solidarisch ausgleichen.

Gericht bleibt unter Anträgen des Staatsanwalts

Das Bezirksgericht Arbon blieb mit seinen Urteilen bei allen Angeklagten ausser der «Verkäuferin» leicht bis deutlich unter den Anträgen des Staatsanwalts. Dieser hatte für alle Angeklagten bedingte Geldstrafen und Bussen gefordert.

Die geforderten Geldstrafen bewegten sich zwischen 27 000 Franken für den Hauptangeklagten und 900 Franken für eine Kundin. Die Höhe der Geldbussen lag zwischen 1200 und 300 Franken

Bei der «Verkäuferin» ging das Gericht deutlich über die beantragte Strafe von 7075 Franken hinaus, weil die Frau mehrfach beim Schwarzfahren erwischt worden war.

(sda)