Hefenhofen TG

24. November 2009 21:47; Akt: 14.07.2010 10:29 Print

Tierquäler peitschte Tierschützer ausTierquäler peitschte Tierschützer aus

Wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und Tierquälerei hat das Bezirksgericht Arbon einen Thurgauer Tierhalter verurteilt. Ein mitangeklagter Hufschmied erhielt eine Strafe wegen Tierquälerei.

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Der angeklagte 63-jährige Tierhalter und Viehhändler aus Hefenhofen TG war bereits mehrfach wegen schlechter Tierhaltung aufgefallen. Er muss 90 Tagessätze à 50 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und eine Busse von 300 Franken bezahlen. Das Gericht blieb damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Tierschützer angegriffen

Opfer der Körperverletzung, Sachbeschädigung und Drohung war Tierschützer Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken (VgT). Er hatte den Hof des Tierhalters aufgesucht und dort den Stall betreten, um sich ein Bild von den Zuständen zu machen. Ein Schild, dass das Betreten verboten sei, habe es nicht gegeben, sagte Kessler vor Gericht.

Als der Tierhalter den ungebetenen Besucher entdeckte, verprügelte er ihn unter anderem mit einer Peitsche. Dabei drohte der Tierhalter, Kessler das Genick zu brechen, ihn umzubringen und ihn in eine Jauchegrube zu werfen. Brille und Kamera gingen zu Bruch. Eine Zeugin bestätigte den Vorfall, sie hatte auch Fotos der Prügelei gemacht.

Der Tierhalter selbst bestritt den Vorfall nicht, machte aber keine weiteren Angaben. Es sei halt passiert, für ihn sei der Vorfall aber abgeschlossen, sagte er.

Anders beurteilte das Prügelopfer den Vorfall: Während des Prozesses sprach Kessler wiederholt davon, die Attacke sei ein «Mordversuch» gewesen. Sein Anwalt verlangte eine Zurückweisung an den Staatsanwalt und eine Anklage wegen versuchter Tötung. Der Staatsanwalt ist allerdings der Meinung, dass man von einem Tötungsdelikt «meilenweit entfernt» sei (siehe Box).

Pferd beim gewaltsamen Beschlagen gestorben

Neben der Prügelei musste sich der Tierhalter, ebenso wie ein mitangeklagter Hufschmied, wegen Tierquälerei verantworten. Dabei ging es um den Tod eines Pferdes. Der Sohn des Tierhalters war deswegen bereits in erster und zweiter Instanz verurteilt worden. Er hat das Urteil jedoch ans Bundesgericht weitergezogen.

Der Sohn wollte auf seinem Hof in Hefenhofen TG das Beschlagen eines Jungpferdes gewaltsam durchsetzen. Weil das Tier panisch reagierte, verabreichte er ihm Beruhigungsmittel. Anschliessend fesselte er dem Tier die Hinterbeine und der Vater setzte sich auf den Kopf des Pferdes, um es im Liegen zu beschlagen. Dabei verendete das Pferd.

Der beteiligte Hufschmied bedauerte den Tod des Tieres. Er wurde zu zehn Tagessätzen à 50 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Auch bei diesem Strafmass blieb das Gericht unter den Forderungen des Staatsanwalts.

(sda)