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Kindsmissbrauch
24. August 2009 18:04; Akt: 24.08.2009 18:17 Print
«Freund des Hauses» missbrauchte Tochter
Weil er die kleine Tochter seines Freundes sieben Jahre lang aufs Übelste begrapscht und sexuell missbraucht haben soll, stand ein 62-jähriger Mann vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht. Das Urteil steht noch aus.
Der wegen desselben Delikts vorbestrafte Angeschuldigte bestritt am Montag jeglichen Missbrauch. Die Anklage jedoch ist vom Wahrheitsgehalt der Aussagen des Opfers überzeugt. Sie fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Der Staatsanwalt vertrat die Anklage nicht vor Gericht.
Die Vertreterin des Opfers plädierte auf Schuldspruch und eine Genugtuung von mindestens 5000 Franken sowie Therapiekosten. Der Verteidiger verlangte Freispruch und als Eventualantrag eine bedingte Freiheitsstrafe von höchstens neun Monaten.
Exemplarischer Fall
Der Fall war exemplarisch: Ein Opfer, das sich nicht wehren konnte, Eltern, die nichts merkten, ein mutmasslicher Täter, der alles bestreitet, ein Anwalt, der dem Opfer «falsche Erinnerung» unterstellt.
Der Mann, damals 43, begann laut Anklage 1990 die siebenjährige Tochter seines Freundes zu begrapschen - sieben Jahre lang. 2007 erstattete die junge Frau Anzeige, nachdem sie in einem Kinderheim missbrauchte Mädchen kennen gelernt hatte. Sie habe ähnliche Fälle verhindern wollen, sagte sie vor Gericht.
Sie habe damals nicht gewagt, sich zu wehren, weil sie ihren betrunkenen Vater als aggressiv erlebt habe; er schlug ihre Mutter. Der Mann ass oft in ihrem Elternhaus zu Mittag. Er sei jeweils unter einem Vorwand in ihr Zimmer gekommen und habe sie im Genitalbereich und an den Brüsten berührt, sagte das Opfer.
Scham
Sie habe den Mann mehrmals aufgefordert, sie in Ruhe zu lassen. Das Schlimmste sei gewesen: Sie habe immer gewusst, «wenn er kommt, passiert es wieder». Sie sei nie aufgeklärt worden. Sie habe sich geschämt, weil sie es immer wieder zugelassen habe.
Eine Schulkollegin sei vom Stiefbruder missbraucht worden. Niemand habe das geglaubt; sie sei verspottet worden. Deshalb habe sie jahrelang geschwiegen. Zum Geschlechtsverkehr kam es nicht. Der Mann habe keine Gewalt angewendet.
Übergriff auf Erwachsene gestanden
Als sie 20 war, fragte ein Bekannter, ob sie missbraucht worden sei. Die junge Frau suchte den Täter auf, um ihn zur Rede zu stellen. Der Mann missbrauchte sie unverzüglich. Sie sei völlig gelähmt gewesen, sagte sie.
Der Mann bestritt, das Kind missbraucht zu haben. Er gestand einzig den Missbrauch der Erwachsenen. Das gehe bei ihm eben «machmal so rasch», sagte er auf die Frage der Gerichtspräsidentin. Er habe angenommen, sie sei «einverstanden». Im Schlusswort sagte er: «Es tut mir Leid. Wenn ich Geld hätte, würde ich ihr eine Abfindung zahlen. Ich entschuldige mich, wenn das nötig ist.»
Harte Manga-Pornos
Der Angeschuldigte ist vorbestraft: 2007 verurteilte ihn das Kreisgericht Rorschach wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und ordnete eine Therapie an. Diese wurde vom Therapeuten wegen Undurchführbarkeit abgebrochen.
Auf dem Computer des Manns fand die Polizei harte Manga- Pornografie (japanische Comic-Pornos): Sexuelle Handlungen mit Kindern, Ausscheidungen und Tieren.
(sda)


























