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«Stasi-Methoden»
18. März 2010 22:07; Akt: 18.03.2010 22:07 Print
Wegen Poster-Verkauf abgehört
von Sascha Schmid - Der St. Galler Stephan Meier* wollte die Kopie eines Cézanne-Bildes verkaufen. Doch weil das Original 2008 in Zürich gestohlen worden war, geriet er ins Visier der Justiz und wurde abgehört.

Der Druck von Cézannes Bild «Der Knabe mit der roten Weste». (Bild: sas)
«Der Knabe mit der roten Weste – Fr.?», schrieb Meier Ende 2009 in ein Zeitungsinserat. Er hatte den Druck des Bildes von Paul Cézanne geerbt und wollte diesen nun verkaufen. Dass er damit ins Visier der Staatsanwaltschaft Zürich geraten würde, ahnte der Sicherheitsbeauftragte noch nicht. Denn das Original des Bildes (Wert: 100 Mio. Franken) war im Februar 2008 bei einem spektakulären Kunstraub in Zürich gestohlen worden.
So kam eines Tages ein Zürcher Polizist zu Meier nach Hause. Er untersuchte das Bild und gab Entwarnung. Doch im Hintergrund wurde Meier weiter überwacht, wie er erst mehrere Wochen später aus einem eingeschriebenen Brief der Zürcher Staatsanwaltschaft erfuhr. Die Behörde schrieb, dass sein Handy abgehört worden war, weil der dringende Verdacht der Hehlerei bestand. Sie dachte, Meier sei im Besitz des gestohlenen Bildes und wolle mittels Inserat dessen Wert erfahren.
«Das ist absurd. Dann hätte ich sicher nicht meine Handy-Nummer angegeben!», sagt Meier dazu. Über die Bespitzelung ist er empört: «Das sind Stasi-Methoden.» Seine Version von Cézannes Werk wird er demnächst verkaufen – für 2000 Franken. Das Verfahren wurde eingestellt.
* Name geändert
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Wobei das hier noch harmlos ist ...
... dank den zuständigen Gesetz mussten die Polizeibehörden den Mann informieren. Es ist nicht selbstverständlich, das dies geschehen ist. Somit scheint noch eine gewisse Ausgeglichenheit zu bestehen. Was die Behörden und das Parlament allerdings im Bereich Internetüberwachung und Zensur in Vorbereitung haben ist allerdings nicht mehr harmlos! Wir driften Schritt und Schritt in den totalen Überwachungsstaat ab! Ist der einmal etabliert, dann wehe dem, der die falschen Einträge in der Datenbank hat. Es gibt ein Wort dafür: "Datenrassismus"
Bespitzelung falsche Verdaechtigungen
Ja es sollte in einem Nachverfahren die Staatanwaltschaft geprueft und sanktioniert werden koennen. Die Schaeden, die von diesen Instutionen ausgehen, sind unglaublich. Menschen die völlig aus dem Lebensrithmus kommen, blos weil Staatsanwalt/tin in ihrem taeglich Wahn nach Verbrechen zu suchen und sich mit "schlauen" Rechtsanwaelten rumschlagen, die auch Unrecht zu Recht biegen koennen, zusammen mit Justiz.... Wer Geld hat,bekommt "Recht", die andern zahlen halt um Verfolgung los zu werden. Viele sagen: lieber zahlen statt sich tot zu aergern, das ist die heutige Situation. Zerstampfen, zerst.
DDR
Die Schweiz (und auch Europa) wird der ehemaligen DDR immer ähnlicher.