St. Gallen

21. Dezember 2009 09:21; Akt: 21.12.2009 09:25 Print

Rauchende Köpfe wegen rauchfreier BeizenRauchende Köpfe wegen rauchfreier Beizen

Der Dunst um rauchfreie Beizen im Kanton St. Gallen hat sich 2009 gelichtet. Das Stimmvolk hat sich für einen umfassenden Nichtraucherschutz entschieden. Ab Juli 2010 gilt ein verschärftes Rauchverbot.

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Statt für rauchfreie Zonen hatte das alte Rauchverbot seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2008 für rauchende Köpfe gesorgt. Wirte, Gäste und Politiker waren sich einig: Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen war ungerecht.

Hauptproblem war die Ausnahmeregelung, die das Kantonsparlament aus Rücksicht auf die vielen Wirte erlassen hatte. Wem das Führen eines Nichtraucherlokals nicht zuzumuten war, konnte bei der Gemeinde ein Gesuch zum Führen einer Rauchverbeiz verlangen.

Die Frage, ob der Einbau eines Fumoirs zumutbar sei oder nicht, beurteilten die Behörden völlig unterschiedlich. Grössere Gemeinden, darunter auch die Stadt St. Gallen, blieben restriktiv. Einzelne Landgemeinden zeigten sich hingegen derart grosszügig, dass sie sämtlichen Gesuchstellern das Führen einer Raucherbeiz erlaubten.

Auch bei der Kontrolle drückten die Verantwortlichen häufig beide Augen zu. Schliesslich wollte es sich gerade im ländlichen Gebiet kaum ein Kontrolleur mit seinem Stammtisch-Wirt verderben. Knallhart blieb die Stadt St. Gallen. Sie entzog einem «Hardcore-Beizer» das Patent, weil er sich weigerte, seinen Gästen das Rauchen zu verbieten.

Kampf gegen das Sterben

Das Rauchverbot provozierte auf beiden Seiten: Die Lungen- und Krebsliga kämpfte für bessere Luft, die Raucherliga für mehr Freiheit. Beide lancierten eine Volksinitiative mit dem Titel «Schutz vor dem Passivrauchen für alle» und «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St. Gallen».

Der Abstimmungskampf war hart. Befürworter wie Gegner argumentierten mit Toten: Die Lungenliga mit der Anzahl Menschen, die jedes Jahr dem Passivrauchen zum Opfer fällt, die Raucherliga mit dem Beizensterben. Rund 100 Raucherinnen und Raucher gingen sogar auf die Strasse und forderten «wir wollen weiter Rauchen».

Volk fegt Dunst weg

Die St. Gallerinnen und St. Galler entschieden sich am 27. September klar für die Initiative «Schutz vor dem Passivrauchen für alle». Mit der Verschärfung des Rauchverbots fegte das Volk den Dunst aus Wirts- und Amtsstuben.

Ab Mitte 2010 gibt es im Kanton St. Gallen keine Ausnahmen mehr. In sämtlichen Beizen gilt dann: Geraucht werden darf nur noch in unbedienten Fumoirs. Der Ostschweizer Kanton hat somit ein schärferes Rauchverbot, als es der Bundesrat per 1. Mai in der ganzen Schweiz vorschreibt.

Bundesrecht ab 1. Mai

Ist die Bundeslösung in Kraft, müssen Raucherinnen und Raucher in der Ostschweiz nicht mehr auf der Landkarte nachschauen, in welchem Kanton sie sich gerade befinden, bevor sie eine Zigarette anstecken.

Bis dahin gilt: In Appenzell Innerrhoden und im Thurgau darf nach Herzenslust gepafft werden. In Appenzell Ausserrhoden wurde 2008 ein Rauchverbot mit einer dreijährigen Übergangsfrist eingeführt.

(sda)