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Drama in Bernhardzell
31. August 2009 14:37; Akt: 31.08.2009 16:07 Print
Im Schützenhaus haben die Kontrollen versagt
von Katharina Bracher - Nach dem tödlichen Schiessunfall in Bernhardzell SG kann weder Armee noch Polizei Angaben zum Unfallhergang machen. Nun meldet sich der Schützenverein zu Wort. Die Sicherheitskontrollen seien nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten worden, versichern die Verantwortlichen. Doch der tragische Unfall legt ein Versagen genau dieser Kontrollen nahe.
«Wir stehen voller Ohnmacht vor dieser Situation.» Der Schock spricht aus den Zeilen der Medienmitteilung von Peter Jehli vom Schützenverein Ramschwag. Mehrere Mitglieder des Vereins waren am vergangenen Freitagabend Zeugen einer Tragödie geworden: Ein 27-jähriger Mann war nach dem Schiessen des «Obligatorischen» im Schützenhaus Waldkirch-Bernhardzell(SG) durch einen Schuss in den Kopf schwer verletzt worden. Er verstarb kurz nach seiner Einlieferung ins Spital.
Schiessanlage in Waldkirch-Bernhardzell: Auf dem Parkplatz vor dem Schützenhaus ereignete sich die Tragödie.
Der 28-jährige Mann, aus dessen Gewehr sich der tödliche Schuss löste, wird psychologisch betreut. Er war mit dem Verstorbenen befreundet und ging nach der Schiessübgung an dessen Seite über den Parkplatz vor dem Schützenhaus, als sich der fatale Schuss aus seinem Gewehr löste. Die Kriseninterventionsstelle kümmere sich zu Hause um den Mann, wie Polizeisprecher Hanspeter Krüsi sagte.
Unfallhergang ist unklar
Nach dem ersten Schock stellt sich jedoch unweigerlich die Frage: Wie kann es sein, dass ein Schütze den Schiessstand mit geladener, ungesicherter Waffe verlässt?
Für die Verantwortlichen des Schützenvereins Ramschwang ist es «unvorstellbar», dass eine Waffe geladen und ungesichert an den Kontrollinstanzen vorbei ins Freie getragen werden konnte. «Dazu kommt, dass die betreffenden Personen nach dem Schiessen noch kurz etwas in der Schützenstube zu sich nahmen und während dieser Zeit eine Kontrolle der dort deponierten Gewehre stattfand», heisst es in der Medienmitteilung. Doch ob das betreffende Gewehr des Unglücksschützen dort tatsächlich auch kontrolliert wurde, können die Verantwortlichen trotzdem nicht mit Sicherheit sagen. Sicher ist für sie nur: «Es darf von unserer Seite her festgehalten werden, dass alle Chargen der Sicherheitsaufsicht gemäss geltenden Regeln besetzt waren.»
War die Sicherheit im Schiessstand gewährleistet?
Mit «Chargen der Sicherheitsaufsicht» ist erstens gemeint, dass während der Schiessübung hinter jedem Schützen eine Aufsicht steht, welche die Anzahl der Schussabgaben kontrolliert und auch den Überblick hat, wieviel Munition der einzelne Schütze auf sich trägt. Zweitens stellt diese Aufsicht sicher, dass der Schütze sein Gewehr entladen und gesichert hat, sobald er sich aus dem Schiesstand begibt.
Schweizer Armee will Tragödie nicht kommentieren
Ob der zweite Punkt zum Pflichtenheft der Schützenvereine gehört, und wie genau die Kontrolle zu handhaben ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. «In der Armee wird nach der Schussabgabe jedes Gewehr vom militärischen Vorgesetzen auf verbleibende Munition geprüft», bestätigte Armeesprecher Christoph Brunner auf Anfrage von 20 Minuten Online. Ob auch die Schützenvereine zu dieser Kontrolle verpflichtet sind und diese auch einhalten, will Brunner nicht sagen: «Wir können das nicht kommentieren. Das ist Gegenstand von polizeilichen Ermittlungen.»
Wer kontrolliert die Schützenvereine?
Tatsache aber ist: Das VBS hat die Oberaufsicht über die Schützenvereine, welche die obligatorischen Schiessübungen für die Schweizer Armee organisiert. Dazu gehört auch die Überprüfung der Sicherheitsvorschriften, zumal sich beim obligatorischen Schiessen viele Armeeangehörige einfinden, die seit längerem kein Gewehr mehr in der Hand hatten.
Welches sind Ihre Erfahrungen mit den Sicherheitskontrollen bei obligatorischen Schiessübungen? Schreiben Sie uns an:
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