Vor Gericht abgeblitzt

06. Februar 2012 16:38; Akt: 07.02.2012 14:34 Print

Raabs Fischfarm bleibt geschlossenRaabs Fischfarm bleibt geschlossen

Hans Raab war in die Kritik geraten, weil er tierschutzwidrig Melander getötet hatte. Der Kanton St. Gallen hatte ihm die Fischhaltung daraufhin verboten. Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid.

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Der Unternehmer Hans Raab (links) hatte vor dem Bundesgericht gegen das Verbot seiner Fischfarm geklagt. (Bild: Keystone)

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Der deutsche Unternehmer Hans Raab (70) darf in seiner Fischfarm in Oberriet keine Melander mehr halten. Raab ist mit einer Beschwerde beim Bundesgericht abgeblitzt. Der Kanton St. Gallen hatte ihm die Fischhaltung 2011 wegen fehlender Bewilligung verboten.

Das Verbot sei weder willkürlich, noch verstosse es gegen verfassungsmässige Rechte, heisst es im Urteil des Bundesgerichts vom 24. Januar. Der Beschwerdeführer sei nicht berechtigt, sich eigenmächtig über die Tierschutzverordnung hinwegzusetzen. Raab muss die Gerichtskosten von 2000 Franken zahlen.

Das St. Galler Verwaltungsgericht hatte dem Unternehmer Ende Oktober 2011 verboten, in seiner Melander-Fischfarm in Oberriet Fische zu halten. Im November räumte das kantonale Veterinäramt die Anlage. Es transportierte mehrere erwachsene Fische und einige hundert Brütlinge ab.

Wildtier-Haltebewilligung nötig

Die Haltung der Fische sei illegal gewesen, begründete der Kanton den Schritt. Der Fischfarm fehle die nötige Haltebewilligung für Wildtiere. Der Kanton hatte Raab eine Frist gesetzt, um die Fische zu entfernen. Raab reagierte darauf nicht.

Den Entscheid des Verwaltungsgerichts focht er vor Bundesgericht an. Er sah im Fischhalte-Verbot einen Verstoss gegen die verfassungsmässige Wirtschaftsfreiheit und eine Verletzung der Eigentumsgarantie. Die Bundesrichter in Lausanne teilten diese Meinung aber nicht.

Jahrelanger Streit

Die Melander-Fischfarm ist seit Jahren Gegenstand einer Kontroverse. Nach Ansicht der St. Galler Behörden wurden die Fische in der Anlage tierschutzwidrig auf 10 Grad abgekühlt, mit Scherbeneis entschleimt und dann getötet.

Raab vertrat stets eine andere Haltung. Unter dem Druck der Behörden liess er die Fischfarm im März 2011 jedoch schliessen. Mitte August wurden dann aber wieder Melander in Oberriet gehalten, worauf der Kanton einschritt.

(sda)

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  • Heidy am 08.02.2012 13:27 Report Diesen Beitrag melden

    Wer sich informiert weiss mehr!

    fair-fish behauptet, dass Raab seine Fische in einer Zentrifuge zu Tode schleudert. In einer Trommel mit 4 Umdrehungen pro Minute kann da wohl kaum die Rede sein. Als "Fischfreunde" sollte man dann doch besser darüber Bescheid wissen! Da der Melanderfisch so einen starken Schädelknochen besitzt würde die empfohlene Tötungsmethode mit Strom rein gar nichts nützen und die Fische würden leben oder nach mehreren starken (7000 Volt) Stromschlägen die der Melander aushalten müsste nichts nützen und stärkere Stromstösse würden den Melander schlichtweg verkohlen!

  • Fischliebender Schweizer am 07.02.2012 12:30 Report Diesen Beitrag melden

    Vernichtete Existenz und Arbeitsplätze

    Herr Raab hat jetzt zu Recht eine Klage in Strassburg eingereicht, denn die CH hat mit ihrer Ignoranz sein Geschäft zerstört. Er hat alles Richtig gemacht, bis "Tierschützer" auftauchten und seine äussert tiergerechte Schlachtmethode anprangerten. Jetzt muss er sich sein Recht und seine berechtigten Schadenersatzansprüche halt in Strassburg durchsetzen lassen. Herr Raab halten sie durch, ich wünsche ihnen viel Kraft und Glück.

    • fair-fish am 07.02.2012 22:25 Report Diesen Beitrag melden

      Raab hat zwei Fehler gemacht

      Raab hat im Gegenteil alles falsch gemacht. Er hat weder eine seriöse Marktabklärung erstellt (seine Produktionskapazität war weit jenseits der Nachfrage) noch sich in seiner Planung an den geltenden Vorschriften orientiert. Nachher den Tierschützern und den Behörden die Schuld zu geben, ist oberfaul.

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  • Heidy am 07.02.2012 08:24 Report Diesen Beitrag melden

    Gesetze gelten nicht für alle?

    Ich frage mich ernsthaft, wo der Tierschutz bleibt, wenn Fische auf den Weltmeeren mit Schleppnetzen gefangen, oft halbzerquetscht aber noch lebendig auf Eis gelegt werden bis sie beim Käufer landen? Oder noch schlimmer- wer hilft einem Hummer der lebendig, tagelang durch die halbe Welt gekarrt wird, bis er dann auch noch lebedig ins heisse Wasser geworfen wird und elend stirbt? Und dass ist dann auch noch eine teure Delikatesse?

    • fair-fish am 07.02.2012 22:29 Report Diesen Beitrag melden

      Tierschutz ist nicht nur bei Raab aktiv

      Der Verein fair-fish hat Raabs Fischhaltung schon kritisch hinterfragt, bevor sie in der Öffentlichkeit in die Kritik geriet. Und fair-fish hat schon Jahre zuvor in der Praxis bewiesen, dass in der Meeresfischerei jeder Fisch gleich nach dem Fang betäubt und getötet werden kann, wenn man nur will und dass auch Hummer und andere Krebstiere gleich nach dem Fang betäubt und getötet werden können. Heidys Kritik an den Tierschützern ist also unberechtigt und lenkt auf billige Weise von Raabs Fehlverhalten ab.

    • Wolferl am 08.02.2012 13:38 Report Diesen Beitrag melden

      nachdenken - dann schreiben

      Lieber "fair-fish", es muss eine schöne Welt sein, in der sie leben - oder besser: leben möchten. Denn in der Realität scherrt sich NIEMAND, kein einziger Verantwortlicher und schon gar kein Fischer auf seinem Boot, ob in der Nordsee, im Atlantik oder sonst wo auf dieser Welt, um ihre angeblich bewiesenen "Tötungsmethoden"! Fische dort gehen elendigst zugrunde! Und anstelle den Schweizern eine Alternative zu geben, möglichst human getöteten Fisch zu kaufen, machen diese von ihnen kritisierten "Fischmörder" das Geschäft. Super gemacht,fair-fish!

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