07. Oktober 2005 13:23; Akt: 07.10.2005 13:25 Print

Gemeinsames Sorgerecht als RegelfallGemeinsames Sorgerecht als Regelfall

Der Bundesrat soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder als Regelfall verwirklicht werden kann.

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat am Freitag mit 136 zu 44 überwiesen.

Der von Reto Wehrli (CVP/SZ) stammende Vorstoss gab am letzten Sessionstag den Anlass zu einer ausgedehnten Debatte mit einem guten Dutzend Wortmeldungen.

Wehrli erklärte, das heutige Recht strafe Mütter sowohl wie Väter. Gegen den Willen der Frau habe heute ein Mann fast keine Chance, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden. Dadurch werde das Risiko eines Kontaktabbruchs zum Nachteil der Kinder erhöht.

In Deutschland, Dänemark, Frankreich und Grossbritannien würden mit dem gemeinsamen Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht. Laut einer deutschen Studie sei es geeigneter als die alleinige Sorge, Kommunikation, Kooperation und Informationssaustausch der Eltern über ihre Kinder positiv zu beeinflussen.

Recht und Sorge

Eine Mehrheit der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die Männer, die jetzt mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig sein», sagte Anita Thanei (SP/ZH). Das geltende Recht, wonach das gemeinsame Sorgerecht möglich ist, wenn beide Eltern es wollen, genüge.

Das gemeinsame Sorgerecht sei nämlich nur möglich, wenn beide Parteien bereit seien, die Kinder zu betreuen und sie auch in der Nähe wollten. Mache man es zur Regel, werde der Kampf um die Kinder weitergeführt, denn viele Frauen würden vor Gericht erstreiten, den Regelfall aufzulösen.

«Wieso sollte ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor der Trennung nicht funktioniert?, doppelte Jacqueline FehrDas ParlamentJacqueline Fehr
SP, ZH
auf MerklisteDetails
(SP/ZH) nach. Wer glaube, dass die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so akzeptieren würden, täusche sich.

Das Postulat wirke zwar sympathisch, sagte Bea HeimDas ParlamentBea Heim
SP, SO
auf MerklisteDetails
(SP/SO). Das gemeinsame Sorgerecht sei die bestmögliche Lösung, aber nur, wenn von beiden Eltern gewollt und wahrgenommen. Seien sie dazu jedoch nicht in der Lage, könne sie der Staat nicht zwingen. «Den Vätern das Recht, den Müttern die Sorge», dürfe nicht zum Motto werden.

Nicht aus Verantwortung ausklinken

Barbara Marty Kälin (SP/ZH) sagte, man dürfe Väter nicht aus der Verantwortung ausklinken, wenn die Kommunikation der Partner nicht mehr funktioniere. «Kinder sollen nicht mit Feierabend-Vätern und Vollzeit-Müttern aufwachsen.» Das gemeinsame Sorgerecht schaffe weder Gewinner noch Verlierer, sondern Gleichberechtigung.

Toni BrunnerDas ParlamentToni Brunner
SVP, SG
auf MerklisteDetails
(SVP/SG) bezeichnete es als Ungerechtigkeit, dass bei einem Nein der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht heute allein ihr zufalle. «Wenn ein Vater nichts zu melden hat, als dass er jeden Monat zahlen kann, ist er auch nicht motiviert, die Zahlungen zu leisten.»

Justzminister Christoph BlocherDas ParlamentChristoph Blocher
SVP, ZH
auf MerklisteDetails
erklärte sich zur Annahme des Postulates bereit. Wenn Studien zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem gemeinsamen Sorgerecht am besten gedient sei, «lässt dies zumindest Zweifel zu, ob die heutige Regelung gut ist».

Es wäre geradezu «fahrlässig», diese Studien nicht zur Kenntnis zu nehmen, sagte Blocher. Der Bundesrat wolle deshalb prüfen, ob sich eine Gesetzesänderung allenfalls aufdränge.

Zusätzliche Probleme für Alleinerziehende

Skeptisch äusserte sich am Freitag in einem Communiqué der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV). Die gemeinsame elterliche Sorge als Regel schaffe zusätzliche Probleme für Einelternfamilien.

Der SVAMV verlangt deshalb, dass der Bundesrat die Sicherung der Alimente und den Schutz vor den Folgen der Trennungsgewalt ins Zentrum seiner Prüfung stellt. Auf keinen Fall dürfe das gemeinsame Sorgerecht dazu führen, dass Kinder weniger Unterhaltsbeiträge erhielten.


(sda)