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25. Januar 2008 13:39; Akt: 25.01.2008 14:57 Print
Bauernhof des Grauens: Anwalt will Tierhalteverbot
Ein Bauer lässt sein Vieh fast verhungern und im Dreck stehen. Trotzdem soll er die Tiere behalten dürfen. Der Zürcher Tieranwalt schlägt nun Alarm und fordert ein Tierhalteverbot für den renitenten Bauern.
Deformierte Klauen, Berge aus Mist, abgemagerte Kühe. Es fällt schwer, den Anblick der gequälten Tiere zu ertragen, die im Berner Seeland auf einem Bauernhof entdeckt wurden. Doch obwohl Kälber, Milchkühe und Rinder – insgesamt waren es fast 80 Tiere – in einem desolaten Zustand waren, werden sie dem Bauer nicht weggenommen. Für Antoine F. Goetschel, Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich, ist dieser Entscheid nicht nachvollziehen.
Katastrophale Zustände auf einem Bauernhof im Berner Seeland.
«Es dauert Wochen, bis eine Klaue so verwächst. Das ist ein Indiz dafür, dass sie nicht regelmässig gekürzt wurden. Ein klassischer Fall von mangelnder Stallpflege – es gibt leider hunderte solcher Fälle», erklärt der Tieranwalt. «Angesichts dieser Umstände stellt sich für mich die Frage, ob der Stall überhaupt regelmässig kontrolliert wurde und ob man nicht schon früher den verschiedenen Hinweisen über die Missstände in den Stallungen hätte nachgehen sollen.»
Die Busse muss sich nach Einkommen richten
Antoine F. Goetschel ist auch der Ansicht, dass der Vollzugsverantwortliche von Bern, Benjamin Hofstetter vom kantonalen Veterinärdienst, juristisch «nicht auf dem neuesten Stand» ist. «Die Aussage Hofstetters, der Bauer müsse nun maximal
Für den Tieranwalt ist klar, dass ein Tierhalteverbot im vorliegenden Fall unbedingt näher geprüft werden sollte. «Vieles deutet darauf hin, dass der Halter überfordert war und die Tiere vernachlässigt hat», betont Goetschel, «Überforderung wäre ein Grund, ein Tierhalteverbot auszusprechen, sobald das Tier deswegen leiden muss.»
Bauer war auf der «Watchlist»
Ausserdem sei der Bauer bereits auf der «Watchlist» gewesen, er wurde also bereits von Vollzugsorganen und Tierschützern beobachtet. «Er wusste, dass er kontrolliert wurde und hat sich offenbar nicht darum geschert. Es ist zu vermuten, dass der Landwirt renitent ist und die früheren Mahnungen in den Wind geschlagen hat.» Unter diesen Umständen sei das Verhalten des Bauern unentschuldbar. «Er wusste offenbar über längere Zeit hinweg, dass er besser zu seinen Tieren schauen muss. Aber er hat es nicht getan. Ich würde daher ein Tierhalteverbot befürworten.»
Tina Fassbind, 20minuten.ch
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Alle 172 Kommentare




























Tierquälerei
Man sollte diesen Haltern die Haltung von Tier verbieten und wenn sie welche haben möchten sollten sie einen Kurs besuchen. Kontrollieren müsste man sie monatlich oder wöchtenlich je nachdem wie dreckig die vorherige Haltung war.
Zum Schreien
Es ist doch immer das Gleiche: Die Veterinaere, sofern sie ueberhaupt was zu beanstanden haben - entscheiden fast ausnahmslos zu Gunsten des Tierhalters. Das Tier bleibt auf der Strecke! Wer Missstaende meldet, ist oft selbst der Dumme. Die Tierhaltg. bleibt unveraendert! Kontrollen? - Fehlanzeige!
Bauernhof des Grauens
Nach der Veröffentlichung des 2. Vorfalles meinte der Kantonstierarzt, dass das ein seltener Fall sei und eine Ausnahme. Nun haben wir den 3. Vorfall und ich glaube kaum das das der letzte sein wird. Aber wenn ein Kantons-Tierarzt so oberflächliche Behauptungen aussprechen kann wird die Kontrolle ?