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01. Juni 2007 16:33; Akt: 01.06.2007 16:37 Print
SVP greift Bundesgericht frontal an
Während die SP und die Grünen hoch erfreut auf das Verbot von degressiven Steuertarifen reagieren, kritisiert die SVP das Bundesgericht scharf und spricht von einem Fehlentscheid.
«Ein kleines Gremium mit schwacher politischer Legitimation aber grossen politischen Ambitionen setzt sich über einen freien Entscheid des Souveräns hinweg», schreibt die SVP. Damit sei die Gewaltentrennung missachtet worden, was ein Verstoss gegen die Verfassung sei.
Dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werde auch mit einem degressiven Steuertarif Rechnung getragen, steige doch der nominale Betrag trotz Degression weiter an. Das Verbot degressiver Sätze sei verfassungsrechtlich falsch und staatspolitisch verheerend. Die SVP kündigte an, in der Sommersession einen Vorstoss einzureichen, um eine Verfassungsänderung zu erwirken. Damit soll Klarheit geschaffen werden.
Linke hoch erfreut
Den Steuerprivilegien der Reichsten müssten weitere Riegel geschoben werden, findet hingegen SP-Präsident Hans-Jürg FehrDas Parlament
Hans-Jürg Fehr
SP, SH
auf MerklisteDetails. Dazu habe die SP im vergangenen November ihre Steuergerechtigkeits- Initiative lanciert, sagte Fehr. Das Verbot von degressiven Steuern sei darin nur ein Element: Viel wichtiger sei es, für hohe Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze festzulegen.
Die Grünen seien sehr erfreut, aber nicht sehr überrascht über den Bundesgerichtsentscheid, sagte Generalsekretär Hubert Zurkinden. Das Gericht habe gar nicht anders entscheiden können, die Bundesverfassung halte deutlich fest, dass die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erfolgen müsse.
Das Urteil setze ein wichtiges Signal gegen den «unsäglichen Steuerwettbewerb». In letzter Zeit habe man manchmal das Gefühl bekommen, die Schweizer Steueroasen könnten Steuerdumping betreiben, wie sie wollten. Das Urteil sei nun ein klarer Schuss vor den Bug dieser Kreise.
FDP kritisiert Eingriff des Bundesgerichts
Nach Ansicht der FDP hat das Bundesgericht mit seinem Entscheid gegen den Kanton Obwalden den Steuerwettbewerb und die kantonale Steuerautonomie torpediert. Dadurch werde die Stellung der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb geschwächt und der Wille der Obwaldner Bevölkerung missachtet, teilte die Partei mit.
Das Bundesgericht interpretiere damit das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit neu. An die Stelle der bisherigen Maxime, wonach der Fiskus nicht über die Grenze der wirtschaftlichen Fähigkeit des Steuerpflichtigen hinaus gehen dürfe, trete nun das Prinzip, dass der Fiskus an diese Grenze gehen müsse.
Zudem habe sich der Kanton Obwalden, der bis anhin Ausgleichszahlungen andere Kantone empfangen habe, mit dem neuen Steuergesetz aus der finanziellen Abhängigkeit befreien wollen.
CVP: «Beweis für gerechten Steuerwettbewerb»
Die CVP sieht das Urteil des Bundesgerichts gegen das Obwaldner Steuersystem als Beweis für einen gerechten Steuerwettbewerb. Es widerlege die Behauptung der Linken, wonach der Steuerwettbewerb ausufernd sei.
Die CVP habe immer gesagt, sie stehe zu einem Steuerwettbewerb im Rahmen der Verfassung, sagte Kommunikationschefin Marianne Binder. Es sei zu bedauern, dass das ganze Steuerpaket, das der Kanton Obwalden geschnürt habe, in diesem Punkt offenbar der Verfassung nicht entspreche.
Der Entscheid aus Lausanne zeige aber auch, dass die Institutionen in der Schweiz funktionierten und einen gerechten Steuerwettbewerb gewährleisteten.
Bund der Steuerzahler kritisiert Bundesgericht
Der Bund der Steuerzahler (BDS) hat den negativen Entscheid des Bundesgericht zu degressiven Steuertarifen im Kanton Obwalden scharf kritisiert. Das Bundesgericht habe sich einmal mehr als «demokratiefeindliche Institution» erwiesen und schade zudem dem Wirtschaftsstandort Schweiz, teilte die Organsation am Freitag mit.
So hätten die Lausanner Richter einen Volksentscheid des Obwaldner Souveräns umgestossen. Der finanzschwache Kanton Obwalden habe mit dem neuen Steuergesetz in kurzer Zeit neue Investoren gewonnen. Diese erfreuliche Entwicklung werde nun vom Bundesgericht abgewürgt.
Der BDS fordert, dass die Kompetenzen des Bundesgerichts kritisch hinterfragt und verfassungsrechtlich neu definiert werden. «Es darf nicht sein, dass die kantonale Steuerhoheit durch politisch motivierte Urteile von weltfremden Richtern ausgehebelt wird», schreibt der BDS.
Economiesuisse: Bestätigung des Steuerwettbewerbs
Für den Wirtschaftsdachverband economiesuisse haben die Kantone trotz des Bundesgerichtsentscheids weiterhin grossen Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Steuern. Der Entscheid gegen degressive Steuern habe nur punktuelle Wirkung und lasse die proportionale Besteuerung weiterhin zu, sagte economiesuisse-Sprecher Urs Rellstab auf Anfrage.
«Für uns ist das Urteil positiv. Das Bundesgericht hat den Steuerwettbewerb unmissverständlich bestätigt», sagte Rellstab weiter. Damit wird nach Ansicht von economiesuisse nun auch die SP-Steuerinitiative hinfällig.
(SDA/AP)

























