02. Juni 2008 16:18; Akt: 02.06.2008 16:30 Print

Personenschutz für ehemalige BundesrätePersonenschutz für ehemalige Bundesräte

Ehemalige Bundesräte können bis zu einem Jahr nach ihrem Ausscheiden beim Bundessicherheitsdienst Personenschutz beantragen. Massgebend für die Bewilligung ist die konkrete Gefährdung.

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Christoph Blocher mit Personenschützern am 7. Oktober 2007 in Bern. (Bild: Keystone/Lukas Lehmann)

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Wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag in der Fragestunde des Nationalrats sagte, besteht zwar keine entsprechende Verpflichtung.

Es sei aber Usanz, diesen Schutz während rund eines Jahres zu gewähren. Auch andere Schutzmassnahmen wie etwa Alarmsysteme dürften die ausgeschiedenen Bundesräte für ein Jahr beibehalten.

Louis SchelbertDas ParlamentLouis Schelbert
Grüne, LU
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(Grüne/LU) hatte seine Frage auf die Vernissage zur Berner Hodler-Ausstellung vom letzten April bezogen. Anlässlich dieser Veranstaltung soll alt Bundesrat Christoph BlocherDas ParlamentChristoph Blocher
SVP, ZH
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Personenschutz bestellt haben.

(sda)