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25. Oktober 2007 11:27; Akt: 25.10.2007 13:35 Print
Ehrverletzung wegen Flirt-Clip im Erotik-TV
Die minderjährige Tabitha war bis vor Kurzem in einem Spot auf dem Erotikkanal Forbidden-TV zu sehen. Die Macher der Werbung ritzten damit die Grenzen des Legalen. Nun droht ihnen eine Klage wegen Ehrverletzung.
Tabitha war 16 Jahre alt, als sie für den Spot von Flirt-TV vor der Kamera der Videocasterin posierte. Sie wurde dazu aufgefordert, sich als 18-Jährige auszugeben. «Sag, ich bin 18, das klingt besser», habe man ihr zu verstehen gegeben. Eigentlich hätte Tabitha bei dieser Aufforderung stutzig werden müssen. Aber sie vertraute dem Mädchen hinter der Kamera, der ebenfalls 16-jährigen Jenny*, die sie von der Schule kennt.
War 16 Jahre alt, als der Spot entstand: Tabitha
Später sollte sich herausstellen, dass der Spot mit der minderjährigen Tabitha auf Forbidden-TV gezeigt wird. Ein Sendeformat, das nach Mitternacht die Phantasien der mehrheitlich männlichen Zuschauer anregt. «Das ist strafrechtlich vertretbar», erklärt Rechtsexperte Simon Canonica. «Da die Betroffene bezüglich der Verwendung des Materials aber nicht vollständig informiert wurde und die Aufnahmen in einem Zusammenhang gezeigt werden, die der Betroffenen nicht bekannt waren, liegt hier aber ein klarer Fall von Persönlichkeitsverletzung und eine akute Verletzung der Privatsphäre vor.»
Mutter prüft Klage wegen Ehrverletzung
Auch Ehrverletzung könnte gemäss Einschätzungen des Rechtexperten in Tabithas Fall vorliegen: «Sobald der Eindruck erweckt wird, dass die portraitierte Person als Prostituierte tätig ist, wird ihre Ehre verletzt. Dann würden falsche Tatsachen verbreitet, was den Charakter der Betroffenen anbelangt.»
Tatsächlich prüft Tabithas Mutter derzeit die Einreichung einer Ehrverletzungsklage. «Das muss ich mir gut überlegen», betont sie gegenüber 20minuten.ch. «Einerseits kann ich mir eigentlich keinen Anwalt leisten, andererseits möchte ich auch nicht, dass Tabitha noch mehr Probleme bekommt.»
Weg mit den Spots – aber nicht zu schnell
Bei der Firma Terrifix AG, die den Spot produziert hat und auch hinter Forbidden-TV steht, ist man konsterniert. «Wir würden die Flirt-TV-Spots gerne zu einem früheren Zeitpunkt ausstrahlen, bekommen aber keine bezahlbaren Sendeplätze», beteuert Geschäftsführer Markus Hillebrand gegenüber 20minuten.ch. Die Option, den Spot besser nicht auszustrahlen, anstatt ihn im Erotik-Umfeld zu senden, kommt für die Macher allerdings nicht in Frage. Man wolle sich jetzt darum bemühen, Flirt-TV vom Erotik-Teil im Forbidden-TV-Programm «sauberer» zu trennen.
Hillebrand verspricht, Tabithas Portrait aus dem Flirt-TV-Werbeblock zu streichen. Allzu schnell darf’s aber trotzdem nicht gehen. Insbesondere in Bezug auf den Sender U1 ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. U1 bestätigte gestern gegenüber 20minuten.ch, dass Flirt-TV nicht mehr gezeigt wird, bis alle Unklarheiten beseitigt sind. «Das geht natürlich nicht», findet Thomas Bischofberger, Rechtsberater der Terrifix AG. «U1 hat einen Vertrag mit uns abgeschlossen. Sie können Flirt-TV nicht einfach so vom Sender nehmen, ohne uns zu informieren.»
Keine Minderjährige vor und hinter der Kamera
Immerhin will die Terrifix AG künftig besser auf die Art und Weise der Produktion der Portraits achten. Thomas Bischofberger bestätigte gegenüber 20minuten.ch, dass die 16-jährige Jenny als Casterin beauftragt wurde. «Mittlerweile werden aber nur noch Videocaster angestellt, die älter als 20 Jahre alt sind.» Zudem wurden die Caster dazu aufgefordert, die Ausweise der Mädchen zu kontrollieren, die sie portraitieren. «Unter 18-Jährige werden nicht mehr für die Spots gecastet.»
*Name der Redaktion bekannt.
Tina Fassbind, 20minuten.ch

























