Denn neu heisst es in der «Bundesverordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen», dass die Teilnahme obligatorisch ist. Wer keine Auskunft gibt, könne mit maximal
Das Obligatorium gilt zum ersten Mal für die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung.
Eingriff in die Privatsphäre
Aber darf der Bund die Bürger zur Teilnahme zwingen? Der Zürcher Staatsrechtsprofessor Thomas Gächter sagt gegenüber dem K-Tipp: «Die Umfrage greift in die Privatsphäre der Betroffenen ein», und diese sei durch die Bundesverfassung grundsätzlich geschützt. Dennoch könne der Bundesrat eine Umfrage für obligatorisch erklären, wenn es die Vollständigkeit, Repräsentativität, Vergleichbarkeit oder Aktualität einer Statistik unbedingt erfordere.
Allerdings sei es notwendig, dass die Befragten vorgängig eine schriftliche Ankündigung erhalten. Daraus müsse klar hervorgehen, dass es sich um eine obligatorische Umfrage handle und wer sie durchführe. Erst wer nach einer Mahnung die Teilnahme verweigere, könne gebüsst werden.
(whr)|
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LoOoOol Also das ist doch einfach nur zum Lachen so etwas... Wenn die mich anrufen kommen dann einfach solche Aussagen "Ich verstehe Sie nicht" "Können Sie das wiederholen?" "Was bedeutet das Wort XY, können Sie das umschreiben?" Einfach nur die Leute zum Wahnsinn treiben.... von: Lachender Schweizer am: 27.09.2009 17:22 |
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Busse... Tja, Angst zu verbreiten ist das Mittel der Unterdrückung. von: Tom am: 17.09.2009 13:43 |
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Telefonumfrage ..dreht den Spiess einfach um, fragt den Anrufer¦in über seine privatsten Dinge aus (z.B. Intimpiersing, Seitensprung, Körbchengrösse) da ist die Umfrage schnell beendet. von: Bebbi vo Basel am: 07.09.2009 12:53 |