Zivildienst

07. September 2010 13:05; Akt: 07.09.2010 13:47 Print

(K)eine Frage des Gewissens(K)eine Frage des Gewissens

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats will sie zurück, jene des Ständerats nicht: die Gewissensprüfung. Nun sollen die Räte entscheiden.

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Grund für den parlamentarischen Aktivismus ist der Umstand, dass im ersten Jahr nach Abschaffung der Gewissensprüfung, die Zahl der Zivildienst-Gesuche sprunghaft angestiegen ist. (Bild: Keystone)

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Die sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlaments sind sich weiterhin nicht einig, ob die Hürden für den Zivildienst bereits wieder erhöht werden sollen - ein Jahr nach der letzten Gesetzesrevision. Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, sieht die ständerätliche SIK auch weiterhin keinen sofortigen Handlungsbedarf. Sie lehnt zwei Parlamentarische Initiativen ab, welche ihr von der nationalrätlichen SIK zur Vorprüfung überwiesen worden waren.

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Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats will sie zurück, jene vom Ständerat nicht: die Gewissensprüfung für den Zivildienst. Was meinen sie?

Deutlich lehnt es die Ständeratskommission ab, die erst letztes Jahr abgeschaffte Gewissensprüfung wieder einzuführen. Mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sie sich gegen den Vorstoss von Thomas HurterDas ParlamentThomas Hurter
SVP, SH
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(SVP/SH) aus.

Mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Haltung sagte sie auch Nein zu einer Initiative der Schwesterkommission, die mit einer Revision des Zivildienstgesetzes die Attraktivität des Zivildienstes gegenüber dem Militärdienst senken will.

Gesuche angestiegen

Die Mehrheit der ständerätlichen SIK ist der Ansicht, dass der Bundesrat an seinem Kurs festhalten und bis Ende 2011 gründlich klären soll, ob es tatsächlich bereits wieder eine Änderung des Zivildienstgesetzes brauche.

Grund für den parlamentarischen Aktivismus ist der Umstand, dass im ersten Jahr nach Abschaffung der Gewissensprüfung, die Zahl der Zivildienst-Gesuche sprunghaft angestiegen ist.

Über das weitere Vorgehen entscheiden müssen nun die beiden Parlaments-Kammern. Angesichts des Widerstandes der Ständeratskommission darf die Nationalratskommission eine Gesetzesrevision erst in Angriff nehmen, wenn beide Kammern zustimmen.

(sda)