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11. Juni 2007 21:16; Akt: 11.06.2007 22:04 Print
Gensequenzen patentierbar - Forscher unzufrieden
Der Patentschutz für biotechnische Erfindungen wird neu geregelt. Bei den Patenten für Gensequenzen obsiegten damit die Wünsche der Pharmaindustrie. Forscher warnen vor Patenten, die nun auf Vorrat gehortet würden.
Biotechnische Erfindungen sollen mit dem neuen Patentrecht auf angemessene Weise geschützt werden. Die Zulassung von Generika wird beschleunigt. Schranken werden der so genannten Bio-Piraterie gesetzt: Wird etwa ein Wirkstoff patentiert, der aus einer Pflanze im Amazonasgebiet stammt, muss seine Herkunft angegeben werden.
Entdecker von neuen Gensequenzen können sich diese neuerdings patentieren lassen.(Bild: Keystone)
In letzten strittigen Punkt folgte nach dem Bundesrat und dem Nationalrat auch der Ständerat den Forderungen der Pharmaindustrie: Patente für von natürlich vorkommenden Gen-Abfolgen abgeleiteteten Gensequenzen schützen nicht nur dieses Erzeugnis, sondern auch weitere mögliche Verwendungen der Gensequenz.
Enger gefasster Schutz abgelehnt
Eine Minderheit der ständerätlichen Rechtskommission (RK) hätte eine engere Formulierung gewünscht - vor allem zu Gunsten der Grundlagenforschung. Ihr Antrag, nur die Gensequenz und die im Patent konkret beschriebenen Funktionen zu schützen, wurde mit 24 zu 14 Stimmen abgelehnt.
Simonetta Sommaruga (SP/BE) hatte namens der Minderheit argumentiert, dass mit einem zu breit gefassten Patentschutz die Forschung behindert und die Kosten in die Höhe getrieben würden. Der Bundesrat habe diese Version selbst in die Vernehmlassung gegeben, sei aber später davon abgerückt.
Auch der Antrag von Hansruedi Stadler (CVP/UR), die strittige Frage zur erneuten Abklärung an die RK zurückzuweisen, wurde verworfen. Sukkurs erhielt er von Christoffel Brändli (SVP/GR). Der Präsident des Krankenkassenverbandes santésuisse mahnte, ein zu restriktiver Patentschutz würde kostentreibende Monopole schaffen.
Blocher: Kompromiss nicht aufbrechen
Justizminister Christoph BlocherDas Parlament
Christoph Blocher
SVP, ZH
auf MerklisteDetails warnte davor, den mit Vertretern der forschenden Pharmaindustrie und der Forschung ausgehandelten Kompromiss aufzubrechen. Mit dem Vorschlag des Bundesrates seien spekulative Patentierungen nicht möglich.
Umgekehrt werde nicht nur ein «kleiner einzelner Teil der Gensequenz geschützt», wie dies KMU-Betriebe und Forschende an Hochschulen gewollt hätten. Der Bundesrat habe eine «extreme Position» in die Vernehmlassung gegeben, die starke Opposition ausgelöst habe.
Parallelimporte ausgeklammert
Parallelimporte patentgeschützter Güter klammerten die Räte aus dem neuen Gesetz aus. Abstimmungstaktische Argumente des Nationalrates überzeugten den Bundesrat von diesem Vorgehen. Im April gab der Bundesrat entgegen seinem Willen eine separate Vorlage zur Zulassung von Parallelimporten in die Vernehmlassung.
Das revidierte Patentgesetz wurde vom Ständerat mit 27 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen gutgeheissen. Dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages hiess der Rat mit 33 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut.

























