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23. August 2007 17:11; Akt: 23.08.2007 18:33 Print
Ein Rezept gegen Vergewaltiger?
Die Vorschläge von Präsident Nicolas Sarkozy für den Kampf gegen Sexualstraftäter heizen nicht nur die Diskussion in Frankreich an. Auch in der Schweiz werden die vorgeschlagenen Massnahmen kontrovers diskutiert.
Man müsse der Wirksamkeit der angekündigten Massnahmen misstrauen. In Frankreich gebe es bereits ein (gesetzliches) Massnahmenpaket um gegen Sexualstraftäter vorzugehen, betont Bruno Gravier, medizinischer Leiter des ärztlichen und psychiatrischen Strafanstaltsdiensts der Waadtländer Spitäler, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA.
Nachdem der Fall eines rückfällig gewordenen Kinderschänders in Frankreich Aufsehen erregt hatte, kündigte Sarkozy diese Woche ein Massnahmenpaket an, mit dem die Verfolgung von Sexualstraftätern verstärkt werden soll. Die Massnahmen reichen bis hin zur chemischen Kastration.
Absurder Vorschlag
Diese Massnahme sei nicht neu, sie existiere seit Jahrzehnten, sagte Gravier. Man kenne die Möglichkeiten und die Grenzen der chemischen Kastration. Daraus eine obligatorische gesetzliche Massnahme zu machen, sei absurd. Zudem helfe die Behandlung nur, wenn die betroffenen Personen davon überzeugt seien.
Sarkozy habe das Verdienst, Lösungen präsentiert zu haben, findet dagegen Nicolas Marthe, Präsident des Neuenburger Kantonsgerichts und ehemaliger Präsident der kantonalen Haftentlassungs-Kommission (aufgelöst Ende 2006).
Die chemische Kastration sei eine Lösung, jedoch nicht die einzige, sagte er dem Westschweizer Radio. Das Risiko, dass ein Kinderschänder rückfällig werde, sei erheblich, sagte er.
Neues Strafgesetz
In der Schweiz erlaube das im Januar 2007 in Kraft getretene Strafgesetz eine verstärkte Begutachtung und Kontrolle von Sexualstraftätern durch die Justizbehörden, erklärt Gravier. Darauf spezialisierte Kommissionen, die es zuvor nur in einigen Kantonen gegeben habe, existierten nun verbreitet. Im Sozial- und im therapeutischen Bereich bleibe jedoch noch viel zu tun.
Das Schweizer Stimmvolk hatte 2004 die Volksinitiative «zur lebenslänglichen Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» angenommen. Diese dürfte jedoch nie umgesetzt werden.
Die Rechtskommission des Nationalrates befand, die Initiative sei nicht in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention umzusetzen. Diese schreibt eine Überprüfung der Verwahrung in angemessenen Abständen vor, was die Initiative ablehnt.
(sda)

























