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25. Juli 2007 16:11; Akt: 25.07.2007 18:14 Print
Alkoholverkaufsverbot: «Erwachsene kaufen nach 21 Uhr praktisch keinen Alkohol»
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will das Kampftrinken unterbinden. Die Problemgruppe sind die bis 25-Jährigen. Doch das Verbot gilt auch für Erwachsene. Das stösst vielen sauer auf. Vor allem den Detailhändlern.
Seit die Jugendlichen das «Kampftrinken» für sich entdeckt haben, machen sich Behörden und Spitäler Sorgen. Letztere sorgten mit Zahlen von allen eingelieferten jugendlichen Patienten jüngst für Aufsehen. Demnach werden täglich 3 bis 4 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 20 Jahren wegen exzessiven Alkoholkonsums in den Spitälern eingeliefert. Die Behörden sind längst alarmiert. Nun will das Bundesamt für Gesundheit Gegensteuer geben. In Zusammenarbeit mit 50 Institutionen ist ein nationales Alkohol-Präventionsprogramm erstellt worden. Von den 34 Punkten sorgt aber vor allem eine Massnahem für Aufregung: Das Alkoholverkaufsverbot zwischen 21 und 7 Uhr. Dieses soll «den Jugendschutz deutlich erhöhen. Denn die Problemgruppe der Rauschtrinker sind die bis 25-Jährigen», sagt Anne Lévy, die Leiterin der Sektion Alkohol und Tabak beim BAG gegenüber 20minuten.ch. Doch betroffen ist von dem neuen Alkohol-Präventionsprogramm nicht einfach die Problemgruppe. Betroffen sind alle, also auch die Erwachsenen.
1 Liter Bier für 2 Franken: «Das ist massiv»
Hat das Alkoholverkaufsverbot an unter 16- respektive 18-Jährige in den Augen der Gesundheitsbehörde also versagt? «Das ist eine gute Massnahme», verteidigt Lévy die Regelung. «Aber die Jugendlichen ab 16 Jahre können sich heute bereits für 2 Franken 1 Liter Bier kaufen. Das ist massiv und führt zu den bekannten Reaktionen bei den Betrunkenen.» Das generelle Verkaufsverbot verteidigt Lévy mit einem einfachen Satz: «Die Erwachsenen kaufen nach 21 Uhr praktisch keinen Alkohol mehr».
Coop: «Die bisherige Strategie ist vernünftig»
Unter Druck geraten mit dem BAG-Entwurf vor allem die Detailhändler, die auch als Betreiber von vielen Tankstellen- und Bahnhofshops agieren. Klar also, ist für den Detailhandelsriesen Coop die vorgelegte Massnahme nicht nachvollziehbar. «Mit dem Alkoholverkaufsverbot an 16- respektive 18-Jährige gibt es bereits eine klare Regelung. Diese Verfolgen wir auch konsequent», sagt Coop-Mediensprecher Karl Weisskopf. Zur konsequenten Umsetzung dieser Regeln setze Coop auf interne Schulungen. Zudem werde die Alterskontrolle mittels Kassenstopp (einem Warnhinweis für die Verkäufer von Alkohol) ebenfalls möglichst genau betrieben. «Diese Strategie ist für uns vernünftig», sagt Weisskopf. Ein komplettes Verkaufsverbot alkoholischer Getränke ab 21 Uhr hingegen «finden wir nicht sinnvoll. Das gibt bloss eine Verlagerung. Dann wird der Alkohol halt vor 21 Uhr eingekauft», glaubt Weisskopf. Noch gibt man sich bei Coop gelassen. Noch kennt man allfällige Verluste, die das Alkoholverkaufsverbot mit sich bringen würde, nicht. Denn noch handelt es sich um einen Entwurf, der erst vom Bundesrat abgesegnet und schliesslich von den einzelnen Kantonen umgesetzt werden muss.
Weinhändler verärgert
Richtig verärgert ist hingegen Ernest Dällenbach, Direktor des Schweizer Weinhandels. «Das ist eine typische, unnütze Massnahme», sagte er gegenüber Radio DRS1. Hintergrund seines Ärgers ist aber nicht alleine das Alkoholverkaufsverbot ab 21 Uhr. Das BAG will gleichzeitig auch eine Erhöhung der Wein- und Biersteuer prüfen. Denn laut Lévy gehören die Einschränkung der Erhältlichkeit und die Preiserhöhungen «zu den wirkungsvollsten Massnahmen in Bezug auf den Jugendschutz». Dies hätten Studien klar gezeigt. Dällenbach hält wie der Detailhandelsriese Coop die Ausweiskontrolle als bessere Strategie.
Sollte der BAG-Entwurf durch sämtliche Instanzen kommen, bleibt den Gegnern ein letzter Trumpf: Sie könnten das Referendum ergreifen.
Marius Egger, 20minuten.ch
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