Zusätze in Gummibärli

19. Juli 2010 23:02; Akt: 19.07.2010 23:11 Print

EU handelt, BAG nichtEU handelt, BAG nicht

von Andrea Schmits - Weil sie bei Kindern Hyperaktivität auslösen können, sind Süssigkeiten mit künstlichen Farbstoffen in der EU ab heute mit einem Warnhinweis versehen. Die Schweizer Behörden sehen jedoch keinen Handlungsbedarf.

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Zappelkinder wegen Süssem: Gewisse Farbstoffe können bei Kindern zu Hyperaktivität führen. (Aebi)

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«Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen» – diese Warnung steht ab heute auf allen EU-Produkten, die sogenannte Azofarbstoffe oder Chinolingelb enthalten. Das sind vornehmlich knallbunte Süssigkeiten wie Frucht- und Kaugummis oder Bonbons, deren Vermarktung auf Kinder abzielt. Den Ausschlag für die Gesetzesänderung gab eine Studie der Universität Southampton, wonach der Konsum von Azofarben bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen führen kann. Chinolingelb steht zudem im Verdacht, Allergien auszulösen.

Trotzdem wird der Warnhinweis in der Schweiz nicht eingeführt: «Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA sowie die BAG-Experten haben die Aussagekraft dieser Studie in Frage gestellt», sagt Michael Beer, Leiter Lebensmittelsicherheit im Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Die drei Konsumentenschutzorganisationen SKS, ACSI und FRC kritisieren diese Haltung scharf und verlangen vom BAG die Übernahme der EU-Regelung. «Am liebsten wäre uns aber ein Verbot», so SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder. Besonders ärgerlich findet sie, dass die betroffenen Stoffe völlig überflüssig seien. «Sie dienen nur der bunten Färbung», so Stalder, «und diese könnte auch mit natürlichen Farbstoffen erreicht werden.» Viele Eltern teilen die Meinung des Konsumentenschutzes. «Man sollte diese Produkte verbieten», so eine junge Mutter, die ­anonym bleiben möchte. «Jedes Mal, wenn meine Tochter solche Süssigkeiten bekommt, wird sie total nervös und unkonzentriert.»