Rechtsextremer als IV-Chefarzt

23. September 2008 14:38; Akt: 23.09.2008 15:49 Print

Persönlichkeitsschutz für NeonazisPersönlichkeitsschutz für Neonazis

von Amir Mustedanagic - Der Chefarzt der Zürcher IV-Stelle war dem Schweizer Staatsschutz als Neonazi bekannt. Die NPD-Vergangenheit gaben die Staatsschützer allerdings nicht an den Arbeitgeber weiter - und sie würden das auch in Zukunft nicht tun.

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Die Arbeitszeugnisse waren ausgezeichnet, sagt Franz Stäheli, Direktor der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA), in der «NZZ am Sonntag». Es habe keinen Anlass gegeben, bei M.'s alten Arbeitgebern Referenzen zu verlangen. Im Nachhinein müsse er sich aber schon wundern, «dass verschiedene Stellen über die Vergangenheit von M. im Bilde waren».

Bei seinem neuen Arbeitgeber war nichts bekannt und bei der Gesundheitsdirektion ebenfalls nicht. Von der hat der Arzt bis heute noch keine «Praxisbewilligung» erhalten. Die hatte er 2006 beantragt. Grund für die fehlende Bewilligung ist aber nicht die rechtsextreme Vergangenheit, sondern «offene Fragen, die sich aus den normalen Antragsformularen ergaben», wie Kommunikationsleiter Urs Rüegg gegenüber 20 Minuten Online erklärt. Rüegg betont, dass «der Gesundheitsdirektion keine weiteren Angaben zur Verfügung standen». Von der NPD-Geschichte habe man schlicht nichts gewusst.

Kein relevanter Fall

Genaueres gewusst hat man hingegen beim Schweizer Staatsschutz. Dorthin sind die Informationen des deutschen Innenministeriums über die NPD-Vergangenheit des Arztes weitergeleitet worden. Doch Handlungsbedarf oder einen Grund, die Informationen an den künftigen Arbeitgeber des hohen Kadermitglieds weiterzugeben, sah man nicht. Warum nicht?

«Entscheidend für die Bearbeitung von solchen Informationen ist das Vorliegen von Gewaltdelikten. Die alleinige Mitgliedschaft in einer solchen Organisation ist im Gegensatz zur Deutschen Rechtsprechung kein Vergehen», erklärt Guido Ballmer vom Bundesamt für Polizei (fedpol) gegenüber 20 Minuten Online.

Würde denn bei einem als gewalttätig bekannten Neonazi die Informationen an den Arbeitgeber weitergeleitet, wenn man davon Kenntnis hat? Nein! Denn auch da stehe der Persönlichkeitsschutz im Vordergrund, sagt Ballmer, «da auch bei Gewaltdelikten Informationen nur an die zuständigen Behörden von Bund und Kanton weitergegeben werden und nicht an Arbeitgeber oder sonstige private Stellen».

Für M. erwies sich der übergeordnete Persönlichkeitsschutz in der Schweiz als Segen. Der Fall dürfte sich in einschlägigen Kreisen bereits herumgesprochen haben. Sind weitere rechtsextrem verblendete Arbeitnehmer zu erwarten, die in der Schweiz auf Verschwiegenheit und die Fortsetzung der Karriere hoffen? Dazu mochten die Staatsschützer keine Stellung nehmen.