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Personenfreizügigkeit
13. Januar 2009 06:19; Akt: 14.01.2009 10:07 Print
Juristischer Kleinkrieg der Jungparteien
von Lukas Mäder - Klage und Beschwerde statt Argumente: Die Jungparteien streiten wegen der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit um eine Internetdomain. Die Junge SVP hat die umstrittene Seite abgeschaltet und schiesst gegen die zuständige Richterin.

Gerichtlich verboten: Die Website dranbleiben.ch, bevor die Gegner den Inhalt zur Personenfreizügigkeit letzte Woche entfernt haben. (Bild: 20 Minuten/Montage: dhr)
Dabeibleiben wollen die Jungparteien von FDP, CVP, SP und Grünen und setzen sich deshalb für ein Ja zur Personenfreizügigkeit am
Vorwurf der Zensur
«Diese Seite wurde zensiert», ist auf dabeibleiben.ch zu lesen. Eine SP-Richterin habe es verboten, unter dieser Domain für ein Nein zur Personenfreizügigkeit zu werben. Die Anhänger von dabei-bleiben.ch könnten offenbar nicht zwischen einem Ja und einem Nein unterscheiden, steht weiter zu lesen.
Zufrieden über diesen neuen Inhalt ist Lena Schneller, Präsidentin der Jungfreisinnigen: «Nun kommt es wenigstens nicht mehr zu Verwechslungen.» Sie ist jedoch nicht sicher, ob der derzeitige Inhalt die superprovisorische Verfügung des Bezirksgerichts Meilen erfüllt. «Nach meinem Verständnis dürfte die Seite keine Inhalte zur Personenfreizügigkeit aufweisen», sagt sie.
Gegner liessen sich Zeit
Schneller kritisiert zudem, dass sich die Gegner der Personenfreizügigkeit bis letzten Donnerstag Zeit liessen, die alte Website zu entfernen, obwohl die Verfügung am
Lukas Reimann
SVP, SG
auf MerklisteDetails hatte Ende Dezember noch gesagt, dass die Website nicht vor dem 12. Januar entfernt werden könne, da der Verantwortliche im Ausland weile. «Das waren offensichtlich Ausreden, da es plötzlich doch möglich war, letzte Woche den neuen Inhalt aufzuschalten», so Schneller. Die Verantwortlichen der gegnerischen Website dabeibleiben.ch waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Nachdem die Beklagten inzwischen Stellung genommen haben, wird das Bezirksgericht Meilen als nächstes über vorsorgliche Massnahmen entscheiden. Das wird laut Gerichtsschreiber Beat Kämpfer in den nächsten Wochen der Fall sein. Erst danach entscheide die Klägerin, ob ein ordentliches Verfahren aufgenommen wird. Der Rechtsstreit vor dem Bezirksgericht dürfte sich jedoch noch weiter verzögern, da die Beklagten ein Ausstandsbegehren gegen die zuständige Bezirksrichterin eingereicht hat, die Mitglied der SP ist. Zuerst muss nun das Obergericht darüber entscheiden. Bis also das Bezirksgericht über die vorsorglichen Massnahmen entschieden hat, dürfte die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit bereits vorbei sein.


























