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31. Mai 2006 13:43; Akt: 31.05.2006 14:19 Print
Ausländer dürfen weiterhin in der Schweiz sterben
Der Bundesrat will die laxe Schweizer Gesetzgebung betreffend Sterbehilfe nicht ändern. Ausländer schätzen den hiesigen Organisationsgrad der Sterbehilfe.
Der Bundesrat will weder Sterbehelfer überwachen noch neue Gesetzeshürden gegen den «Sterbetourismus» aufstellen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Mittwoch mitteilte.
Schweizerische und ausländische Sterbewillige müssen laut Bundesrat gleichbehandelt werden.(Bild: Keystone)
Die Regierung kommt in einem Bericht zu dem Thema zwar zum Schluss, dass mit der Zunahme der organisierten Sterbehilfe in der Schweiz auch die Gefahr des Missbrauchs gestiegen ist. Durch die konsequente Anwendung des geltenden Rechts könnten solche Missbräuche aber vermieden werden.
Exit und Dignitas bleiben unbehelligt
Abstand nimmt der Bundesrat dementsprechend von der Idee, Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas oder Exit speziell zu überwachen und gewissen Sorgfaltskriterien zu unterstellen. Angesichts der damit verbundenen Bürokratisierung wären solche Massnahmen unverhältnismässig oder gar untauglich. Prüfen will der Bundesrat lediglich, ob allenfalls die Abgabe von Natrium-Pentobarbital, welches die Sterbehelfer als todbringende Substanz benützen, strengeren Kriterien unterstellt werden soll.
Sterbewillige müssen gleichbehandelt werden
Auch beim «Sterbetourismus» aus dem Ausland ortet die Regierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Den Vorschlag, den Sterbehelfern die Begleitung von Personen aus dem Ausland zu verbieten, erachtet sie als kaum tragfähig, da er zu einer Ungleichbehandlung führen würde.
(dapd)

























