Bundesgericht

10. September 2008 09:15; Akt: 10.09.2008 09:59 Print

Private Poker-Turniere bleiben erlaubtPrivate Poker-Turniere bleiben erlaubt

Private Poker-Turniere in der Variante «Texas Hold'em» bleiben während des hängigen Beschwerdeverfahrens erlaubt. Der Schweizer Casino Verband ist vor Bundesgericht abgeblitzt.

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Die Eidg. Spielbankenkommission hatte «Texas Hold'em»-Turniere 2007 vom Glücksspielverbot und damit vom Casinomonopol ausgenommen, weil der Gewinn wesentlich von der Geschicklichkeit des Spielers abhänge. Den Organisatoren wurde erlaubt, solche Turniere durchzuführen, sofern es die kantonalen Vorschriften zulassen.

Der Schweizer Casino Verband (SCV) gelangte dagegen ans Bundesverwaltungsgericht, wo die Beschwerde gegenwärtig noch hängig ist. Mit Zwischenentscheid vom vergangenen März hatten es die Berner Richter abgelehnt, für die Dauer des Verfahrens ein vorsorgliches Verbot für solche Poker-Turniere auszusprechen.

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des SCV nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern beruht der vorläufige Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf vertretbaren Gründen.

Unter anderem stehe es auch den Mitgliedern des SCV frei, solche Turniere zu veranstalten. Der Ausgang des Hauptverfahrens sei offen. Der blosse Umstand, dass in den Kantonen zurzeit Regelungslücken bestehen könnten, sei kein Grund, die geplanten Turniere einstweilen zu untersagen.

(Urteil 2C_309/2008 vom 13.8.2008; keine BGE-Publikation)

(sda)