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Bundesrat bleibt hart
27. Januar 2012 09:00; Akt: 27.01.2012 18:20 Print
Alkoholverkauf soll in der Nacht verboten werden
Es bleibt dabei: Zwischen 22 und 6 Uhr sollen die Läden den Alkohol aus den Regalen räumen. Jetzt muss das Parlament über die Gesetzesrevision entscheiden.

Solche Bilder von Alkoholexzessen möchte der Bundesrat in Zukunft vermeiden. (Bild: Symbolbild/Keystone)
Die Totalrevision des 80-jährigen Alkoholgesetzes führt schon im Vorfeld der Parlamentsdebatte zu Diskussionen zwischen Wirtschaftsvertretern und Präventionsfachleuten. Alle sind sie zur Hälfte nicht zufrieden.
Gute Erfahrungen in GenfDer Kanton Genf kennt ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Detailhandel bereits seit 2005. Zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens darf in Genfer Läden kein Alkohol mehr verkauft werden. Seither ist die Zahl der jugendlichen Rauschtrinker gesunken. Das zeigte eine Untersuchung von Sucht Info Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit im Jahr 2010.
So sind im Kanton Genf die Spitaleinlieferungen wegen Alkoholmissbrauchs im Vergleich zur übrigen Schweiz gesunken. Zwischen 2002 und 2007 hatte die Anzahl der Spitaleinlieferungen aufgrund von Alkoholvergiftungen schweizweit insgesamt zugenommen. In Genf hingegen drehte der Trend; die Zahl der Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren, die deswegen ins Spital eingeliefert wurden, sank. Gemäss Schätzungen der Experten liegt die Zahl der Notaufnahmen wegen Alkoholvergiftungen bei den 10- bis 29-Jährigen aufgrund des Alkohol-Verkaufsverbot um 35 Prozent tiefer als in der übrigen Schweiz.
Das Verbot zeigte jedoch keine Wirkung bei den über 29-Jährigen. Dies bestätigt die Annahme, dass Jugendliche und junge Erwachsene alkoholische Getränke oft ungeplant und spontan einkaufen. Verkaufseinschränkungen in den Geschäften beeinflusse daher den Alkoholkonsum der Jugendlichen, erklärte Sucht Info Schweiz.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf äusserte bei der Präsentation des Gesetzesprojekts am Freitag ihr Erstaunen über die «Intensivität der Diskussionen» und kam zum Schluss, dass es «ein emotionales Thema ist».
Dies zeigen auch die Reaktionen auf das geänderte Alkoholgesetz. Die Suchthilfeorganisationen kritisieren die Wirtschaftsfreundlichkeit. Die Wirtschaft ihrerseits kritisiert geplante Regulierungen.
Im Vergleich zur Vernehmlassung haben sich die Positionen kaum verändert. Suchthilfeorganisationen vermissen wirksame, preisbildende Massnahmen. «Solange ein Apfel teurer ist als ein Bier, kann von Jugendschutz und Prävention nicht ernsthaft die Rede sein», schrieb der Fachverband Sucht am Freitag. Die Wirtschaft lehnt die Legalisierung der Testkäufe ab.
Hinzu kommt nun die Ablehnung des Nachtregimes, das dem Detailhandel den Alkoholverkauf zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens verbietet. Dieser Vorschlag ist neu im Gesetzestext.
Für den Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) und mit ihm die Allianz für eine massvolle Präventionspolitik ist das Alkoholverkaufsverbot «diskriminierend und unverhältnismässig». Das Nachtregime sei abzulehnen, da es die gesamte Bevölkerung treffe, hielt der sgv am Freitag fest. Die Regelung «ist zudem realitätsfremd und entspricht nicht mehr den heutigen Lebensgewohnheiten».
Unterstützt wird der sgv von CVP, FDP und SVP. «Wegen der Exzesse einiger weniger Personen wird die gesamte Bevölkerung bestraft», kritisierte FDP-Sprecher Philippe Miauton auf Anfrage das Nachtregime und erinnerte an die Eigenverantwortung.
SVP-Präsident Toni Brunner wertet das neue Regime als Eingriff in die persönliche Freiheit und die Gewerbefreiheit. Die SVP werde alle Hebel in Bewegung setzen, diese unliberale Totalrevision des Alkoholgesetzes zu bekämpfen.
Und die CVP, die nach eigenen Angaben «das Problem des exzessiven Alkoholkonsums bei Jugendlichen sehr ernst» nimmt, beurteilt die Massnahme als «wenig zielgerichtet und deshalb schwer zu rechtfertigen».
Angezogene Handbremse
Die Grünen sehen sich hingegen bestätigt. Sie hatten in der Vernehmlassung ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot gefordert. «Die Einschränkungen der Öffnungszeiten für Geschäfte haben vor allem eine Wirkung auf den Konsum von Personen, die über keinen Alkoholvorrat verfügen, weil sie sich keinen leisten können oder weil sie nicht im Voraus planen.»
«Der Bundesrat fährt beim neuen Alkoholgesetz mit angezogener Handbremse», teilte das Blaue Kreuz mit. Das neue Nachtregime sei begrüssenswert. Für die Prävention und den Jugendschutz wäre aber mit wenigen Anpassungen mehr dringelegen.
Sucht Info Schweiz unterstützt das Verbot, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens alkoholische Getränke zum Mitnehmen zu verkaufen. «Die positiv zu wertenden Bestimmungen bleiben wenig wirksam, wenn sie innerhalb des Alkoholgesetzes die einzigen präventiven Massnahmen darstellen», kritisiert die Präventionsstelle.
(sda)
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Alle 138 Kommentare





























Bravo Bern
Wieso so viel Aufregung, ich kann es auch lustig haben mit wenig oder kein Alkohol. Und weil es immer mehr Konsumenten gibt die das nicht können, muss man in Bern eingreifen um Sie von schaden zu schützen. Richtig so.
Denkverbot für Bern
Eigentlich müsste man ein Denkverbot in Bern zwischen 07:00 h und 18:00 h dann kommen die nicht auf so dummheiten. Und wenn wir grad dran sind, sollten sämtliche Sitzungsgelder für National- und Ständerat für Antialkoholwerbung gebraucht werden.
Freiheitsberaubung
Diese ganzen Ladenzeiteneinschränkung in Dt, At u Ch sind Freiheitsberaubung höchsten Grades. Und es verursacht enormen und unsinnigen Stress für alle. Jeder der UK/US gelebt hat weiss was ich meine. Schönes WE