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Tränen bei den Angehörigen

«Meinen Sohn kann mir kein Urteil zurückgeben»

Die Angehörigen der verstorbenen Rekruten reagieren fassungslos auf den Freispruch für die beiden Bergführer des Militärunfalls an der Jungfrau. Viele verliessen den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung am Freitagabend unter Tränen.

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Die beiden Angeklagten Bergführer Pierre-Alain R. und Roger W. vor dem Militärgericht in Chur. (Zeichnung: Linda Graedel)
Die beiden Angeklagten Bergführer Pierre-Alain R. und Roger W. vor dem Militärgericht in Chur. (Zeichnung: Linda Graedel)
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Schwerster Unfall in der Schweizer Militärgeschichte

Im Prozess zum Jungfrau-Drama wird das in Chur tagende fünfköpfige Militärgericht 7 das Urteil am Freitagnachmittag bekanntgeben. Das Jungfrau-Drama vom Juli 2007 und der Schlauchboot- Unfall vom Juni 2008 waren die zwei schwersten Militärunfälle der letzten Jahre. Beide hatten in der Schweiz grosse Betroffenheit ausgelöst.

Die Anklage geht im Jungfrau-Drama von einem mittleren Verschulden der Bergführer aus. Beim Schlauchboot-Unfall auf der Kander mit fünf toten Wehrmännern war von einem schweren Verschulden des verantwortlichen Hauptmannes ausgegangen worden. Er wurde im Oktober zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt verurteilt.

«Ich akzeptiere, dass es in den Bergen ein Restrisiko gibt. Aber es darf nicht sein, dass in diesem Fall die Bergführer unschuldig sind», sagte Urs Zurbriggen. Er verlor im Juli 2007 seinen Bruder. Das Urteil sei gegen jeden gesunden Menschenverstand und für ihn schwer nachvollziehbar.

Der Freispruch gebe allen Bergführern am Berg einen Freipass für den Umgang mit Gefahren. Offenbar könnten sie sich aus der Verantwortung stehlen, sagte Zurbriggen. Es fehle dem Urteil an Gerechtigkeit.

Nie mit Angehörigen gesprochen

Die grösste Enttäuschung für ihn sei, dass sich die Bergführer in den zwei Jahren seit dem Unfall nie bei seiner Familie gemeldet und entschuldigt hätten.

«Meinen Sohn kann mir kein Urteil zurückgeben, egal wie es ausfällt», sagte Philippe Baillifard, Vater eines verunglückten Rekruten zum Freispruch. Der Prozess habe ihm die Möglichkeit gegeben, einen Einblick in die Expertengutachten zu bekommen. Die Bergführer hätten vor der Urteilsverkündung den Angehörigen immerhin ihr Bedauern ausgedrückt.

Bergführer wollen aus dem Unglück lernen

Er sei sehr froh über den Freispruch, sagte der Präsident des Schweizer Bergführerverbandes SBV, Urs Wellauer, auf Anfrage. Das Urteil bestätige, dass beim Bergsteigen ein Restrisiko unvermeidbar sei.

Von grossem Wert sei, dass die Freigesprochenen dem Bergführerverband das von ihnen in Auftrag gegebene Gutachten zur Verfügung gestellt hätten. Es gebe den Bergführern die Möglichkeit, den Unfall zu diskutieren und allenfalls Lehren daraus zu ziehen.

(sda)
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