05. April 2008 14:53; Akt: 05.04.2008 15:07 Print

Kleinkrieg zwischen SBB und «Sonntag»Kleinkrieg zwischen SBB und «Sonntag»

Der «Sonntag» wollte morgen exklusiv berichten, dass die Bahn dem neuen SBB-Chef auch noch die Maklergebühr über 75 000 Franken bezahlt hat. Das wollte die Bahn gerichtlich verhindern - erfolglos. Dafür haben jetzt die SBB der Zeitung den Primeur vermiest.

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Beim Wechsel von Andreas Meyer zur SBB war ursprünglich eine andere Lohnregelung vorgesehen: Die SBB sollte sich an den Umbaukosten von Meyers neuem Haus bei Bern beteiligen. Diese fielen jedoch zu hoch aus.

Die Übernahme der Umbaukosten für das Haus in Bern durch die SBB war indes eine provisorische Regelung, wie die SBB am Samstag in einem Communiqué mitteilte. Es sei vereinbart worden, zu einem späteren Zeitpunkt eine definitive Abmachung zu treffen.

Diese bestand dann darin, dass Meyer nach seinem Wechsel von der Deutschen Bahn (DB) zur SBB eine so genannte Sign-Up-Entschädigung von 200 000 Franken für entgangene Leistungen bei der DB erhielt. Ausserdem übernahm die SBB Meyers früheres Haus bei Frankfurt. Der SBB-Boss gab diese Woche bekannt, er werde einen allfälligen Kaufverlust der SBB selber übernehmen.

Ursprünglich hatten sich der Verwaltungsrat der SBB und Meyer provisorisch darauf geeinigt, dass sich die SBB an den Umbaukosten des neuen Hauses bei Bern beteiligt. Im Verlauf des Umbaus habe sich jedoch herausgestellt, dass die Gesamtkosten höher ausfallen würden als erwartet. Man habe sich deshalb auf die andere Lösung geeinigt.

Die Kosten für den Umbau des Hauses bei Bern trage Meyer vollumfänglich selber, schreibt die SBB weiter. Die Maklerkosten von 75 000 Franken habe dagegen die SBB übernommen.

Laut der Zeitung «Sonntag» reagierten die SBB auf einen Bericht, den sie am Sonntag publizieren wird. Die SBB habe die Fragen, die ihr «Sonntag» gestellt habe, gleich in einem Communiqué beantwortet, teilte die Zeitung mit. Dies erachte man als «unüblich, unfair und stillos».

Ausserdem habe die SBB haben am Freitag versucht, mit einer superprovisorischen Verfügung den Artikel im «Sonntag» zu verhindern. Der Richter habe dieses Begehren jedoch abgelehnt.

(sda)