Europäisches Gericht

09. September 2010 06:48; Akt: 09.09.2010 11:46 Print

Fluglärm sorgt weiter für «Mais»Fluglärm sorgt weiter für «Mais»

Das EU-Gericht in Luxemburg hat im Fluglärmstreit gegen die Schweiz entschieden. Damit kann Deutschland weiter auf Zeit spielen. Für Bundesrat Moritz Leuenberger kommt der Entscheid nicht überraschend.

storybild

Dämpfer für die Schweiz im Streit um den Fluglärm. (Bild: Keystone)

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Zum Thema
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Im Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz schwimmen der Eidgenossenschaft mehr und mehr die Felle davon: Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der Schweiz abgeschmettert. Die drei Richter in Luxemburg waren am Donnerstag der Meinung, dass die deutsche Verordnung, welche zeitliche Anflugbeschränkungen für Flugzeuge auf dem Weg zum Zürcher Flughafen vorsieht, verhältnismässig sei.

Die Schweiz hatte versucht über die EU einen Grundsatz entscheid in der Diskussion um den Fluglärm zu erreichen. Das erstinstanzliche Gericht des EU-Gerichtshofes (EuGH) kam nun allerdings zum Schluss, dass die deutschen Massnahmen «keinerlei Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums für Flüge von und nach dem Flughafen Zürich» darstellen. Die Verordnung beschränke sich auf eine «blosse Änderung der betreffenden Flugwege nach dem Start oder vor der Landung».

Die Schweiz hatte mit einer Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss und der Unverhältnismässigkeit der Massnahmen argumentiert. Zum Grundsatz der Gleichbehandlung halten die Richter nun fest, dass die Nähe des Flughafens zu einem deutschen Fremdenverkehrsgebiet einen objektiven Umstand darstelle, der den Erlass dieser Massnahmen nur für den Flughafen Zürich rechtfertige. Die Massnahmen stünden in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihnen verfolgten Ziel, der Verringerung der Lärmbelastung in einem Teil des deutschen Gebiets in den Nachtstunden und am Wochenende. Deutschland habe keine andere Möglichkeit der Lärmverminderung.

Leuenberger überzeugt: Politische Diskussion geht weiter

Der Entscheid entlastet den grossen Bruder im Norden, der nun weiter auf Zeit spielen kann: Die Schweiz bleibt zwar die Möglichkeit der Berufung und der erneute Gang zum deutschen Bundesverwaltungsgericht. Dieses hatte kurzzeitig ein Verfahren eröffnet, weil die Swiss und der Zürcher Flughafen geklagt hatten. Er kam aber zum Schluss, dass zuerst der Entscheid der europäischen Richter abgewartet werden muss. Nun wäre es soweit.

Gemäss Bundesrat Moritz Leuenberger jedenfalls analysieren nun Juristen das Urteil und werden allenfalls einen Weiterzug empfehlen. Leuenberger selbst zeigt sich vom Entscheid nicht überrascht. «Ich habe mit einem solchen Urteil gerechnet», sagte der Bundesrat gegenüber der SDA. Was auch immer der nächste Schritt ist, «die politischen Diskussionen würden weitergehen», so Leuenberger weiter.

Vielleicht hilft der Eidgenossenschaft die von der Schweiz und Deutschland im Oktober 2009 in Auftrag gegebene Lärmanalyse: Diese kam damals zum Schluss, dass der Zürcher Flughafen in Süddeutschland keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen verursacht. Der Besucht des deutschen Bundesrpräsidenten Christian Wulff in der Schweiz weckte allerdings einen anderen Eindruck. Er machte im Gespräch deutlich, dass beim Fluglärmstreit keine Einigung in Sicht sei. Er habe diesbezüglich gemischte Gefühle, sagte Wulff vor den Medien in Bern. «Es gibt noch einige Viertausender zu überwinden.»

(amc/sda)