01. Juni 2007 12:54; Akt: 01.06.2007 16:19 Print

Steuerparadies für Reiche ist illegalSteuerparadies für Reiche ist illegal

Degressive Steuertarife verstossen laut Bundesgericht gegen die Bundesverfassung. Konkret richtet sich der Entscheid gegen die Bestimmungen, wonach die Steuersätze ab einem Einkommen von 300 000 Franken und einem Vermögen ab fünf Millionen Franken wieder sinken.

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Das Bundesgericht in Lausanne hat am Freitag staatsrechtliche Beschwerden von PdA-Nationalrat Josef Zisyadis und drei Einwohnern von Obwalden gutgeheissen und festgestellt, dass die degressive Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspricht. Die entsprechenden Artikel werden aufgehoben.

Obwalden prüft Sofortmassnahmen

Der Entscheid des Siebner-Gremims der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung fiel mit sechs zu einer Stimme. Konkret richtet sich der Entscheid gegen die Bestimmungen, wonach die Steuersätze ab einem Einkommen von 300.000 Franken und einem Vermögen ab fünf Millionen Franken wieder sinken.

Das Obwaldner Stimmvolk hat diese Bestimmungen in einem Nachtrag zum Steuergesetz am 11. Dezember 2005 mit rund 86 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die ebenfalls beschlossene Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuern für juristische Personen auf den immer noch landesweit tiefsten Steuersatz wurde von den Beschwerdeführern nicht angefochten. Seit Anfang 2006 sind die Änderungen in Kraft.

Die Obwaldner Regierung gab nach dem Entscheid bekannt, sie prüfe rechtliche Sofortmassnahmen, um neue verfassungskonforme Steuertarife zu erlassen. Dem Kantonsrat soll zudem baldmöglichst eine Vorlage für eine definitive Anpassung des Steuergesetzes unterbreitet werden. Für eine weitergehende Stellungnahme sei es zurzeit noch verfrüht. Die Besteuerung der juristischen Personen sei vom Bundesgerichtsentscheid nicht betroffen.

Zysiadis abgeblitzt

Der prominenteste der vier Beschwerdeführer, PdA-Nationalrat Josef Zisyadis, sprach von einem sehr wichtigen Sieg. Es sei gelungen, eine Bremse gegen den Steuerkannibalismus zwischen den Kantonen einzubauen.

Die kleine persönliche Niederlage, dass das Gericht auf seine eigene Beschwerde nicht eintrat, konnte er so leicht verschmerzen. Die Richter hatten ihm die Beschwerdelegitimation aberkannt, weil er nie wirklich einen steuer- oder zivilrechtlichen Wohnsitz in Obwalden gehabt habe.

Zisyadis hatte im Januar 2006 seine Schriften vom Kanton Waadt nach Sachseln verlegt, um Beschwerde führen zu können. Ende April 2006 verlegte Zisyadis seinen Wohnsitz wieder von Sachseln nach Lausanne.

(sda)