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Dignitas im Fokus
09. Juni 2008 13:31; Akt: 09.06.2008 14:22 Print
Beihilfe zum Suizid soll strafbar werden
Beihilfe zum Suizid soll auf jeden Fall strafbar werden, fordert der Zürcher EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher. Er reicht deshalb morgen eine Motion ein, welche eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) zum Ziel hat.
Heute gilt laut StGB, dass «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord» dann bestraft werden, wenn sie «aus selbstsüchtigen Beweggründen» erfolgen. Diese Einschränkung will Aeschbacher aus dem StGB gestrichen haben, wie er am Montag mitteilte.
Beihilfe und Anstiftung zur Selbsttötung würden dann in jedem Fall mit einer «Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe» geahndet. Dies sei die einzige konsequente Lösung, schreibt Aeschbacher.
Hintergrund zu seinem Vorstoss ist laut dem Nationalrat die Tätigkeit der Sterbehilfeorganisation Dignitas. Diese betreibe ihre Suizidbeihilfe «geradezu geschäftsmässig» und habe längst «die Grenze des gesellschaftlich und moralisch Akzeptierbaren bei weitem überschritten». Aufgrund der Aktivitäten der Organisation sei in der Schweiz ein «eigentlicher Sterbetourismus» entstanden.
Auf Kantonsebene gescheitert
In der Schweiz sind vorab die beiden Organisationen Exit und Dignitas in der Sterbehilfe und -begleitung aktiv. Nur Dignitas hilft auch Sterbewilligen aus dem Ausland.
Nach Angaben ihres Gründers und Chefs Ludwig A. Minelli begleitete die Organisation im vergangenen Jahr 141 Menschen in den Tod, darunter 6 Schweizer.
Exit leistete nach eigenen Angaben vergangenes Jahr in der deutschen und italienischen Schweiz 179 Menschen Sterbehilfe. Alle waren Schweizer oder in der Schweiz lebende Ausländer.
Ein Verbot der Sterbehilfe war Ende Mai im Zürcher Kantonsparlament diskutiert und deutlich abgelehnt worden. Ein EVP-Kantonsrat hatte ein Postulat eingereicht, nachdem bekannt geworden war, dass Dignitas das Luftballongas Helium als Sterbemittel benutzte anstelle des üblicherweise verwendeten rezeptpflichtigen Mittels.
(sda)

























