Jungfrau-Drama

20. November 2009 09:21; Akt: 20.11.2009 09:43 Print

Anklage fordert neun Monate bedingtAnklage fordert neun Monate bedingt

Für den Ankläger ist klar: Der Tod von sechs Soldaten am Jungfrau-Bergmassiv ist durch das fahrlässige Verhalten der beiden Bergführer mitverursacht. Die Experten sind sich uneinig. Haben die beiden Angeklagten am Berg die falschen Entscheidungen getroffen? Das Gericht wird heute darüber entscheiden.

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Im Prozess zum Militärunfall an der Jungfrau hat die Anklage am Freitag vor Militärgericht in Chur für die beiden Bergführer eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten und eine Busse von je 1500 Franken gefordert. Als nächtes werden die beiden Verteidiger der Angeklagte ihre Plädoyers halten. Sie hatten in den letzten Tagen mit Privatgutachten darzulegen versucht, dass es sich bei beiden Bergführern um kompetente Ausbildner handelt. Ein Gutachten bezeichnete den älteren der beiden Angeklagten, den 47-jährigen Pierre-Alain R., als «Crack» am Berg. Das Gerichtsgutachten indes versuchte anhand verschiedener Expertenmeinungen aufzuzeigen, dass die beiden Bergführer die Situation am Unfalltag unterschätzt und so das Leben der auszubildenden Soldaten fahrlässig aufs Spiel gesetzt hatten. Ein Gutachter sagte sogar, die Tour habe «einen Tag zu früh» stattgefunden, die Lawinengefahr sei am Unfalltag eindeutig als «erheblich» einzustufen gewesen.

Nach den Plädoyers der beiden Verteidiger wird das Urteil des Militärgerichts am Freitag Nachmittag erwartet.

(kbr/sda)