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08. Juni 2007 12:14; Akt: 08.06.2007 12:14 Print
Mehr Geld für den Super-GAU
Der Bundesrat hat die Botschaft zum totalrevidierten Kernenergiehaftungsgesetz verabschiedet. Dabei geht es um Erhöhung der Deckungssumme von 1 Milliarde auf 1,8 Milliarden Franken und die Anpassung an internationale Abkommen.
Die dem Parlament vorgeschlagenen Änderungen verbesserten den Opferschutz, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Weiterhin gilt der Grundsatz, dass Betreiber von Atomanlagen für Schäden durch ihre Anlagen oder durch den Transport radioaktiven Materials mit dem ganzen Vermögen und unbegrenzt haften.
Dieser Pflicht müssen sie durch die obligatorische Haftpflichtversicherung nachkommen. Mit der Totalrevision wird deren Deckung pro Anlage von einer Milliarde auf 1,8 Milliarden erhöht.
Bund versichert Risiken wie Krieg und Terror
Dazu müssen die Inhaber der Anlagen beim Schweizer Nuklear- Versicherungspool eine Versicherung mit mindestens einer Milliarde Franken Deckung zuzüglich 100 Millionen für Zinsen und Verfahrenskosten abschliessen. Die Differenz zwischen diesen 1,1 Milliarden und den geforderten 1,8 Milliarden Franken versichert der Bund.
Ausserdem versichert die Eidgenossenschaft auch die Risiken, welche von der privaten Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind: Etwa Krieg, terroristische Gewaltakte oder Naturkatastrophen ab 500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken. Die Erhöhung dieser Summe ist eine Folge der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA. Für diese Versicherung verlangt der Bund Prämien, die er dem Nuklearschadenfonds gutschreibt.
Internationales Übereinkommen
Die Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes ist Voraussetzung für die Ratifikation eines 2004 geänderten internationalen Übereinkommens.
Durch die Ratifikation gelten in der Schweiz die selben Voraussetzungen für Entschädigungen und die selben Verfahren wie in den anderen Unterzeichnerstaaten. Das wiederum vereinfacht das Verfahren bei Atomunfällen im Ausland, von denen auch Opfer in der Schweiz betroffen sein könnten.
Die Durchschnittsdeckung in den Vertragsstaaten des Übereinkommens entspricht mit 1,8 Millliarden jener der Schweiz. Auch der Verteilschlüssel zwischen privater und staatlicher Deckung ist gleich.
Das neue Kernenergiehaftpflichtgesetz war in der Vernehmlassung nicht gut angekommen. Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf noch eine Versicherungsdeckung von 2,25 Milliarden Franken vorgesehen gehabt. Die bürgerlichen Parteien und die Nuklearverbände fanden diese Schadenhaftung zu hoch, Linke und Umweltverbände bezeichneten sie als «lächerlich» und als Geschenk an die Atomlobby.
(sda)

























