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Justiz
02. März 2010 11:52; Akt: 02.03.2010 12:06 Print
Was lief schief im Fall Lucie?
Die Eltern der vor einem Jahr ermordeten 16-jährigen Lucie geben sich nicht zufrieden mit der administrativen Untersuchung, die zwar Schwachstellen bei den Behörden aufzeigte, diese aber auch gleichzeitig entlastete.
Die Eltern von Lucie haben im Januar eine Strafanzeige gegen die Strafvollzugbehörden eingereicht. Der Anwalt Roland Miotti aus Brugg AG wurde vom Präsidenten der Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichts als ausserordentlicher Untersuchungsrichter eingesetzt um diese Anzeige zu behandeln. Dies sagte Antonio Carbonara, Informationsbeauftragter der Justizbehörden, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Die Schwester von Lucie, Elsa, und die Eltern Roland und Nicole Trezzini (vlnr) anlässlich eines Gedenkmarsches für die Ermordete am 22. März 2009.(Bild: Keystone)
Damit bestätigte er einen Bericht des «Tages-Anzeigers». Der ausserordentliche Untersuchungsrichter soll das Verfahren um die im Januar 2010 eingereichte Strafanzeige der Familie des Au-Pair-Mädchens führen. Die Familie hatte darin den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzuges Dinge getan oder unterlassen hatten, die für den Tod von Lucie mitverantwortlich gewesen waren.
Administrativuntersuchung entlastete Behörden
Die 16-jährige Freiburgerin war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger Schweizer hatte das Mädchen unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und dort umgebracht.
Im September 2009 hatte eine von der Aargauer Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung «Schwachstellen» im Straf- und Massnahmenvollzug aufgezeigt. Sie stellte jedoch keinen Fehler eines einzelnen Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe fest.
«Blinder Fleck»
In der Wahrnehmung der Behörden habe sich ein so genannter «blinder Fleck» etabliert, sagte Andreas Werren, Leiter der Administrativuntersuchung. Er war früher Leiter des Amtes für Justizvollzug im Kanton Zürich.
Der geständige Täter sei von den Behörden als suchtkrank und nicht als gemeingefährlich betrachtet worden. Der blinde Fleck entstand unter anderem 2004, als ein Gerichtsurteil nicht schriftlich begründet wurde. Der Schweizer war damals zu einer vier Jahre dauernden Arbeitserziehungsmassnahme verurteilt worden, weil er im Mai 2003 eine Frau fast zu Tode gewürgt hatte.
(sda)


























