20. März 2007 21:44; Akt: 20.03.2007 20:46 Print

Die Vaterschaft angefochten: Vor Bundesgericht abgeblitztDie Vaterschaft angefochten: Vor Bundesgericht abgeblitzt

Wenn der Sohn dem Götti zu stark gleicht, sollten Väter rasch handeln. Das Bundesgericht hat eine Anfechtung der Vaterschaft abgewiesen, weil sie zu spät erfolgte.

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Die Gäste einer Kommunion im April 2003 staunten nicht schlecht, als der 10-jährige Bub neben seinem Götti stand. Die grosse Ähnlichkeit war unübersehbar. Auch dem vermeintlichen Vater war sie nicht entgangen. Im November gestand ihm seine Ex-Frau, von der er ein Jahr zuvor geschieden worden war, dass der Götti der Vater sei.

Erst Ende März focht der Mann seine Vaterschaft für das Kind und damit für die 1600 Franken monatlichen Unterhalt an. Die Klage wurde vom Aargauer Obergericht aber als verspätet abgewiesen. Das Bundesgericht hat diese nun bestätigt. Bei einer Anfechtung mehr als fünf Jahre nach der Geburt müsse die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt werden. Dies sei hier nicht der Fall. Es sei geradezu unverständlich, dass er nach dem Verdacht bei der Kommunion und mit dem Wissen um seine gestörte Fruchtbarkeit auf weitere Erkundigungen verzichtet habe.

«Das ist Hohn», empört sich Pius Hoffmann, Präsident der IG Väter Schweiz. Juristische Spitzfindigkeiten hätten einmal mehr den gesunden Menschenverstand dominiert. «Eigentlich müsste doch nach einem Test der echte Vater bezahlen.» Zudem kennt dann auch das Kind sicher seinen Vater.

(SDA/cde)