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05. Juni 2007 14:11; Akt: 05.06.2007 14:17 Print
Alt Bundesrichter schiesst zurück: SVP verbreitet «Unsinn»
Alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay hat die Urteilsschelte von SVP und FDP im Zusammenhang mit dem Obwaldner Steuergesetz scharf zurückgewiesen.
Die SVP habe versucht, das Bundesgericht zu diskreditieren, als sie die Aufhebung der degressiven Steuern für Reiche als «Fehlspruch» bezeichnete, sagte Nay in einem «Tages-Anzeiger»-Interview. Sachliche Gründe seien nicht genannt worden. Unsinn sei der SVP-Vorwurf, das Bundesgericht masse sich politische Macht an, setze sich über die Gewaltentrennung hinweg und verletze selber die Bundesverfassung (BV). Das Bundesgericht sei seit 1874 verfassungsmässig verpflichtet, kantonale Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufzuheben - «mit welch grosser Mehrheit sie auch vom Volk angenommen wurden», sagte Nay. Der FDP, die das Bundesgericht des Eingriffs in die Steuerhoheit der Kantone bezichtigt hatte, hielt er BV-Artikel 3 vor, wonach die Kantone souverän sind, «soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist». Die Politik habe den Grundsatz der Besteuerung gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in die BV geschrieben und damit die Steuerhoheit der Kantone beschränkt, sagte Nay. Weiter stellte er fest, die Selbstverständlichkeit komme immer mehr abhanden, dass sich in einem demokratischen Rechtsstaat auch die Politik an die verfassungsmässige Ordnung halten müsse. Rechtskontrolle gehöre zum Rechtsstaat und sei kein unzulässiger Eingriff in die Politik, sagte das CVP-Mitglied Nay. Sachliche Kritik an höchstrichterlichen Entscheiden sei zwar legitim. «Kommt sie aber seitens der Politik, hat diese die Gewaltentrennung strikt zu beachten, die zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz besteht», sagte Nay. Bundesrat und Parlament dürften Bundesgerichtsurteile in ihren amtlichen Funktionen weder in Frage stellen noch missachten. Die Rechtsprechung zur geltenden Verfassung und zu geltenden Gesetzen dürften sie nicht als falsch bezeichnen, könnten diese aber ändern.
(dapd)

























