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Ständerat
18. März 2010 17:32; Akt: 18.03.2010 17:32 Print
33 Delikte führen zur Ausschaffung
Mit 28 zu 13 Stimmen hat der Ständerat die Ausschaffungsinitiative der SVP für gültig erklärt. Mit 22 zu 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen spricht er sich aber klar für den direkten Gegenvorschlag aus.
Der Ständerat hat zwar entschieden, die SVP-Ausschaffungsinitiative verstosse nicht gegen zwingendes Völkerrecht und sei deshalb für gültig zu erklären. Mit 34 zu 6 Stimmen empfiehlt er dem Volk jedoch die Initiative zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zur Annahme.
Gemäss SVP-Initiative und Gegenvorschlag sollen straffällig gewordene Ausländer künftig vermehrt des Landes verwiesen werden. Im Bild: Ein verurteilter Pole wird am 23. August 2006 auf der Polizeistation des Flughafens Zürich-Kloten mit dem Metalldetektor kontrolliert, bevor er in das Flugzeug steigt, das ihn zurückschafft. (Bild: Keystone)
Damit bereinigte die kleine Kammer als Erstrat die Vorlage. Sie geht weiter an den Nationalrat. Der Gegenentwurf wurde trotz Änderungsanträgen von links und rechts in der Kommissionsfassung angenommen. Damit entspricht er dem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene, den der Bunderat eingebracht hatte.
Der Gegenvorschlag auf Verfassungsebene stellt der Initiative eine Alternative auf gleicher Augenhöhe gegenüber. Zudem macht er nach Ansicht der Ständeratsmehrheit die wesentlichen Anliegen der Initiative überhaupt erst umsetzbar, ohne dem Volk Sand in die Augen zu streuen.
Integrationsartikel für positiven Akzent
Bei der Detailberatung am Nachmittag beharrte der Ständerat trotz eines Streichungsantrags von Christoffel Brändli (SVP/GR) mit 28 gegen 5 Stimmen auf einem vorangestellten Integrationsartikel. Dieser soll dem reinen Sanktionscharakter des Ausweisungsartikel einen positiven Akzent entgegensetzen.
This JennyDas Parlament
This Jenny
SVP, GL
auf MerklisteDetails (SVP/GL) zog einen Antrag auf Festschreibung der Landesverweisdauer für Ausgewiesene auf 5 bis 15 Jahre zurück. Obwohl die Dauer in der SVP-Initiative gefordert wird, liess sich Jenny versichern, das Ausländergesetz sehe bereits Zeiträume vor.
33 Delikte führen zu Ausweisung
Bei den mit Ausschaffung sanktionierten Delikten blieb der Rat ebenfalls auf der Linie seiner Kommission. Demnach kommt es gerade bei den Delikten gegen Leben und Eigentum nicht auf die Straftat selbst, sondern auf die Strafandrohung an.
So wird die Ausschaffung verfügt, wenn die Verurteilung wegen eines nicht mit unter einem Jahr Freiheitsentzug sanktionierten Deliktes erfolgt. Darunter fallen 33 Straftaten - etwa Mord, Tötung und Raub.
Hinzu kommen Betrugsdelikte, die mit mindestens 18 Monaten sanktioniert wurden - inklusive Sozialhilfe- und Steuerbetrug. Bei allen anderen Straftaten müssen sich die Bussen und Freiheitsstrafen auf zwei Jahre oder 720 Tagsätzen belaufen, bis die Ausweisung fällig wird.
«Stammesrecht» und Grundrechte
Rober Cramer (Grüne/GE) wollte diesen ganzen Artikel streichen lassen. Die Ausweisung stelle eine Zusatzstrafe für eine bestimmte Bevölkerungsschicht dar und stehe damit quer in der Rechtslogik. Das Ganze mute reichlich mittelalterlich an und erinnere an Stammesrecht. Da eine Streichung den ganzen Gegenvorschlag hinfällig gemacht hätte, fand der Antrag keine Gnade.
Einiges Geplänkel gab es noch, weil die Kommission die Beachtung der Grundrechte, der Verfassung und des Völkerrechts vorschrieb. Die SVP wollte das verhindern. Die Volksinitiative widerspreche zwingendem Völkerrecht nicht, also müsse das auch nicht im Gegenvorschlag stehen.
Die Ratsmehrheit lehnte mit Hinweis auf die zentrale Bedeutung genau dieses Passus zwei Anträge mit je 33 zu 5 Stimmen ab. Vom «Verfassungskosmetischen» her verstehe sich die Beachtung des Grund- und Völkerrechts eigentlich von selbst, für die Volksabstimmung sei die Frage aber zentral. Genau dieser Punkt unterscheide den Gegenvorschlag von der SVP-Initiative, welche diese Grundsätze teilweise verletzt, hiess es.
Umstrittene SVP-Initative
Mit 28 zu 13 Stimmen hat der Ständerat die Ausschaffungsinitiative der SVP für gültig erklärt. Für Ungültigkeit plädierte Theo Maissen (CVP/GR). Ausschlaggebend sei allein der Initiativtext. Und dieser verbiete eine Ausschaffung in Länder nicht, wo Folter und grausame Verfahren und Strafen drohten - dem Non-Refoulement-Prinzip. Zudem werde das Personenfreizügigkeitsabkommen verletzt. Dass die Initianten das auf ihrer Internetseite relativieren, spiele keine Rolle. Nur wenn zwingendes Völkerrecht verletzt werde, bringe die Initiative etwas. Unterbleibe der Bruch internationalen Rechts, sei das Begehren inhalts- und damit sinnlos. «Ungültig» sei darum die einzige Antwort, sagte Maissen.
Umsetzung unmöglich
Teilungültigkeit verlangte Robert CramerDas Parlament
Robert Cramer
Grüne, GE
auf MerklisteDetails (Grüne/GE) namens einer Kommissionsminderheit. Die Umsetzung der Initiative im Wortlaut sei nicht möglich. Das Non-Refoulement-Prinzip verhindere eine Ausschaffung in vielen Fällen. Eine Ausnahme sei nur bei Gefährdung der inneren Sicherheit, zum Schutz der Bevölkerung und bei besonders schweren Delikten möglich - bei Diebstählen und Sozialhilfebetrug sicher nicht.
Zudem unterständen drei Viertel der ausländischen Wohnbevölkerung dem Personenfreizügigkeitsabkommen, ihr Rauswurf komme also auch nicht in Frage. Darüberhinaus widerspreche die Initiative den Menschenrechten. Diese Teile müssten für ungültig erklärt werden. Er unterstütze die Initiative in keiner Weise, erklärte Cramer. Er wolle lediglich den 210'000 Personen, welche die Initiative unterschrieben, zu einer möglichen Umsetzung ihres Anliegens verhelfen. Die Initiative in der vorliegenden Form sei ein Missbrauch der Volksrechte.
Juristische Frage
Rolf Büttiker (FDP/SO) sprach sich für die Gültigkeit aus. Die Frage sei juristisch und nicht politisch. Eine Teilungültigkeit käme auch nicht in Frage, das Huhn würde dabei nicht nur gerupft, sondern auch der Flügel beraubt. Sein Parteikollege Dick Marty (TI) sagte, das Volk habe das Recht auf die Wahrheit. Und diese Initiative packe es bei den Emotionen und führe es mit Versprechungen hinters Licht. Bereits heute werde jeder ausgeschafft, bei dem es möglich sei. Mehr würden es auch bei einer Annahme der Initiative nicht.
Kommissionssprecher Hansheiri Inderkum (CVP/UR) erinnerte den Rat daran, dass nur einer gültigen Initiative der Gegenvorschlag gegenübergestellt werden könne, für den doch eine absehbare Mehrheit Sympathien hege. Bundesrätin und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erinnerte an die 1996 für ungültig erklärte Asylinitiative der Schweizer Demokraten. Diese widersprach klar dem Non-Refoulement- Prinzip. Das sei bei der Ausschaffungsinitiative nicht der Fall. Es bestehe ein Unterschied zwischen der verfahrens- und der vollzugsrechtlichen Ausweisung. Entgegen der Versprechen der Initianten könne auch bei einer Annahme nicht jeder Verurteilte ausgeschafft werden.
Die Gültigerklärung der Initiative entspreche zudem langjähriger Praxis. Mitten im Spiel liessen sich die Regeln nicht ändern. Der Ständerat setzt die Debatte am Nachmittag fort.
Mit der Debatte über die Ausschaffungsinitiative hat der Ständerat am Donnerstag einen letzten «grossen Brocken» dieser Session in Angriff genommen. Dem Erstrat liegt ein direkter Gegenvorschlag seiner Kommission vor, der die Ausschaffung auf schwerere Delikte beschränkt.
(sda)
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Alle 180 Kommentare




























Sonderflüge Ausschaffung
Schon wieder wurde eine Landung verweigert. Kostenpunkt Fr. 110'000.-- Diesen Ländern müssen sofort jegliche Entwicklungshilfegelder gestoppt werden. Und wenn die Flüchtlingshilfe weiterhin ein Gejammer anzettelt von wegen Menschenrechten und so, auch diesen die finanzielle Basis entziehen.!!
Ausnutzen
Viele Nutzen unsere Gutmütigkeit aus !und darum braucht es Korekt eingehaltene Strafen !aber Die muss man dann auch ausführen !nicht bei einem Ja und beim andern ja das lassen wir jtzt durch .oder nur wiel er Proteschiert wird !wird er nicht Bestraft !gilt für alle die Seich machen .
Dummes Schweizer Parlament
Wie Dumm sind eigentlich unsere Parlementarier, glauben wirklich jemand der in der Schweiz noch Geld und eine Wohnung bekommt. Würde unser Land freiwillig verlassen.Hier gibt es nichts anderes als sofort ausgeschafft zu werden.
berechtigte Frage
Eine wirklich berechtigte Frage.