Bundesgericht

24. Oktober 2008 12:48; Akt: 24.10.2008 13:26 Print

Auch Moslems müssen schwimmenAuch Moslems müssen schwimmen

Moslemische Schüler können nicht mehr fordern, vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht dispensiert zu werden. Das Bundesgericht hat seine Praxis geändert und stellt die Integration nunmehr über die Glaubens- und Gewissensfreiheit.

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Betroffen ist eine tunesische Familie aus Schaffhausen, deren dreizehn- und elfjährige Söhne sich 2006 vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht in der Schule dispensieren lassen wollten. Sie beriefen sich dabei auf ihren muslimischen Glauben, der den Anblick leichbekleideter Mädchen verbiete.

Die Schulbehörden wiesen ihr Gesuch ab, was vom Schaffhauser Erziehungsrat und anschliessend vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Die Schaffhauser Behörden stellten sich dabei bewusst gegen ein Urteil des Bundesgerichts von 1993.

In ihrer öffentlichen Beratung vom Freitag sind die Lausanner Richter nun auf ihr früheres Urteil zurückgekommen und haben die Beschwerde der Familie abgewiesen. Laut Gericht ist das Interesse an der Integration und an der Gleichstellung der Geschlechter über die Glaubens- und Gewissenfreiheit zu stellen.

Der Präsident der II. Öffentlichrechtlicen Abteilung des Gerichts betonte in seinem Schlusswort, dass dies kein Entscheid gegen Muslime sei, sondern eines zu Gunsten einer starken staatlichen Schule, die ihren Integrationsauftrag zu erfüllen habe. (Öffentliche Beratung vom 24.10.2008 im Verfahren 2C_149/2008)

(sda)