Lausanne

09. Februar 2010 21:20; Akt: 09.02.2010 21:22 Print

Gericht ­lockert FamiliennachzugGericht ­lockert Familiennachzug

Das Bundesgericht hat die Bedingungen für den Familiennachzug im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen erneut gelockert.

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Er erlaubt zwei Kindern aus dem Kosovo, zu ihrem Vater zu ziehen. Dieser ist mit einer Französin verheiratet. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU erlaubt es der Französin, in der Schweiz zu leben. Als ihr Ehemann verfüge auch der Kosovare, obwohl kein EU-Bürger, über ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, hält das Bundesgericht im Urteil fest. In einem Grundsatzentscheid hat sich das Bundesgericht für einen Familiennachzug entschieden und auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft verwiesen. «Dieses Urteil beweist einmal mehr, dass die Einwanderung in der Schweiz nicht mehr kontrollierbar ist, wegen der Personenfreizügigkeit», so Silvia Bär, Vize-Generalsektetärin der SVP. Sie verweist auf eine Motion zum Thema, die die Kündigung der Personenfreizügigkeit fordert.