23. Oktober 2007 17:20; Akt: 23.10.2007 20:32 Print

Ausschaffung mit Taser bleibt umstrittenAusschaffung mit Taser bleibt umstritten

Der Einsatz von Elektroschockwaffen bei Ausschaffungen bleibt umstritten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat sich äusserst knapp mit sechs zu fünf Stimmen gegen Taser ausgesprochen. Dafür sind Einbürgerungen an der Urne wieder ein Thema.

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Die Kommission beantragt dem Ständerat als erlaubte Waffen lediglich Schlag- und Abwehrstöcke, Reizstoffe und Schusswaffen, nicht aber «nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte», also Elektroschockpistolen, vorzusehen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Über diese letzte materielle Differenz im Zwangsanwendungsgesetz wird der Ständerat voraussichtlich in der Wintersession beschliessen. Der Nationalrat hatte zuvor - gegen den Willen der Linken - dem Einsatz der Elektroschockwaffen zugestimmt.

Einbürgerungsfrage spaltet weiterhin die Räte

Die Differenzen in der Einbürgerungsfrage bleiben bestehen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats unterstützt den Entscheid der Kleinen Kammer, die Einbürgerungen an der Urne erlauben will. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, der Entscheide über Einbürgerungen nur an Gemeindeversammlungen zulassen will.

Die SPK hält am Entscheid des Ständerats fest, dass Gemeinden Urnenabstimmungen über Einbürgerungen wieder zulassen können. Diese sind dann zulässig, falls zuvor ein begründeter Ablehnungsantrag gestellt wurde. Der Kommissions-Entscheid fiel mit zehn zu drei Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Nationalrat hatte in der vergangenen Herbstsession entschieden, dass Einbürgerungsentscheide nur an Gemeindeversammlungen - nicht aber an der Urne - gefällt werden dürfen.

Auch in der Frage der Ablehnungsanträge bleibt die SPK beim Beschluss des Ständerats. Eine Mehrheit der Kommission will, dass diese auch mündlich begründet werden können. Der Nationalrat hatte dagegen entschieden, dass Anträge auf Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen zwingend schriftlich begründet werden müssen. Die SPK stemmt sich zudem gegen den Entscheid des Nationalrats, dass Einbürgerungswillige ihre Religionszugehörigkeit offen legen müssen.

Die im Parlament hängige Änderung des Bürgerrechtsgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative der SPK des Ständerats zurück, die ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen» der SVP ist. Die SVP-Volksinitiative will die Verfassung so ändern, dass jede Gemeinde selber in ihrer Gemeindeordnung festlegt, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid wäre endgültig und eine Beschwerde ausgeschlossen. Der Gegenvorschlag der SPK sieht hingegen vor, dass negative Entscheide auch angefochten werden können.

(dapd)