29. Februar 2008 16:32; Akt: 29.02.2008 16:45 Print

Vergewaltigt und gefilmt: Prozess unter Ausschluss der ÖffentlichkeitVergewaltigt und gefilmt: Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Am Montag beginnt der Prozess gegen sechs Männer, die 2005 im Kanton Freiburg mehrere Mädchen missbraucht haben sollen. Vier von ihnen wird Vergewaltigung und Schändung vorgeworfen. Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

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Vor dem Strafgericht des Sensebezirks müssen sich zwei junge Schweizer türkischer Herkunft, zwei junge Serben, ein 48-jähriger Schweizer und ein 39-jähriger Serbe verantworten.

Den beiden letztgenannten werden sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen Zwei der drei Opfer waren nämlich zur Tatzeit noch nicht 16-jährig, das dritte war 17-jährig.

Die jungen Schweizer und Serben sind auch wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung ans Gericht überwiesen worden. Einem wird Förderung der Prostitution vorgeworfen.

Taten mit dem Handy gefilmt

In die Vorfälle, die sich hauptsächlich in Schmitten FR abspielten, sind insgesamt vierzehn Personen verwickelt. Ein Teil von ihnen wurde bereits verurteilt. Die jungen Männer filmten die sexuellen Handlungen zum Teil per Handy.

Die Strafverfolgung löste der Vater der 17-jährigen Frau aus. Er und seine Frau bemerkten an ihrem Wohnort im Kanton Bern, dass die Tochter je länger desto lethargischer und introvertierter wurde. Auch liessen ihre schulischen Leistungen stark nach.

Als sie nachschauten, worüber ihre Tochter chattete, stiessen sie auf Hinweise auf die sexuellen Übergriffe und schalteten die Polizei ein. In ihrem Fall wird es vor Gericht auch um die Frage gehen, ob sie allenfalls mit so genannten K.O.-Tropfen gefügig gemacht wurde.

Bei den beiden minderjährigen Opfern handelt es sich um junge Heimausreisserinnen. Sie prostituierten sich, um zu Geld zu kommen. Der 48-jährige Schweizer, der sich mit ihnen einliess, gibt an, nicht bemerkt zu haben, dass sie noch nicht 16 waren.

Vier Verhandlungstage - ohne Öffentlichkeit

Für den Prozess hat das Strafgericht des Sensebezirks vier Verhandlungstage vorgesehen. Der am kommenden Montag beginnende Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Vertreter von zwei der drei Opfer hatte dies beantragt, wie das Bezirksgericht der Sense in Tafers am Freitag mitteilte.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit betrifft das Beweisverfahren und die Plädoyers. Die Urteilseröffnung hingegen, die für den 18. März vorgesehen ist, ist öffentlich.

(SDA/AP)