25. Oktober 2007 18:39; Akt: 25.10.2007 22:03 Print

Feuer frei auf Walliser WölfinFeuer frei auf Walliser Wölfin

Der WWF hat auf einen Rekurs gegen die erteilte Abschussbewilligung für eine Wölfin im Walliser Chablais verzichtet. Die Umweltschutzorganisation erwartet aber das Auftauchen von Wolfsfamilien - und vom Bund griffige Konzepte für Schutzmassnahmen.

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Der Wolf ist ein geschütztes Tier und wandert von Italien und Frankreich in die Schweiz ein. Die Schweiz will sich auf die Rückkehr des Wolfes vorbereiten. Die Rückkehr des Wolfes soll wissenschaftlich begleitet werden, damit der Mensch - betroffen sind vor allem Kleinviehhalter - und der Wolf nebeneinander existieren können. Am 27. März 2007 waren in Thierachern sechs Schafe gerissen worden, die gemäss Analysen einem Wolf zuzuschreiben sind. Bereits am Abend des 22. März hat ein Jäger oberhalb von Zweisimmen ein hundeartiges Tier beobachtet. Um weitere Angriffe auf Schafe zu vermeiden, hat die Berner «Wolfsfeuerwehr» inzwischen zwei Herdenschutzhunde mit einer Hirtin platziert. Wenn einzelne eingewanderte Wölfe erhebliche Schäden anrichten, können die Kantone ausnahmsweise eine Bewilligung zum Abschuss eines Wolfes erteilen. Dieser Wolf wurde im November 2006 bei Arcojeux im Wallis erlegt. Im Oktober 2006 wurde dieser Wolf bei Goms erlegt. Im März 2006 wurde bei Gsteigwiler im Kanton Bern dieser kranke Wolf von einem Zug getötet. Dieser Wolf lief im Mai 2004 in eine Fotofalle in der Gemeinde Siat oberhalb von Ilanz/GR. Ausstellungsobjekt: Der Wolf, der im Januar 2001 im Bergell geschossen wurde, ist ausgestopft zu besichtigen im Talmuseum Ciaesa Granda in Stampa, Bergell. Im August 2000 wurde dieser Wolf im Val d'Herens erlegt. Dieser Wolf ist im Januar 1999 bei Schneeräumarbeiten am Simplon dem Pflug zu nahe gekommen. Der Gomser Wolf, der etliche Schafe gerissen hatte, wurde Ende November 1998 in Reckingen/VS erlegt.

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Der zuständige Walliser Staatsrat Jean-Luc Fournier hatte Ende September die 60-tägige Abschussbewilligung erteilt, nachdem der Wolf innerhalb von vier Monaten 41 Nutztiere gerissen hatte. Die Bewilligung werde nach wie vor verurteilt, schreibt der WWF. Dennoch werde auf einen Rekurs verzichtet.

Handeln müsse jetzt aber der Bund. So seien viele der in diesem Jahr vom Wolf verursachten Schäden einem mangelhaften Herdenschutz zuzuschreiben. Das Bundesamt für Umwelt müsse dafür sorgen, dass in Zukunft Klarheit bezüglich den zu treffenden Herdenschutzmassnahmen bestehe. So sei auf den in diesem Jahr betroffenen Alpen zu wenig getan worden, um die Wolfsübergriffe zu verhindern.

Griffige Massnahmen gegen zukünftige Rudel

Der WWF fordert den Bund auf, das revidierte Wolfskonzept so rasch als möglich in Kraft zu setzen. Dabei sollen die für die Praxis wichtigen Präventionszonen ausgeschieden und der Herdenschutz definiert werden. So bestehe bei den Schadenfällen zu wenig Transparenz. Die Kantone müssten verpflichtet werden, jeden Schadenfall und die getroffenen Herdenschutzmassnahmen zu dokumentieren.

Da laut dem WWF eine weitere Einwanderung von Wölfen und die Bildung von Wolfsfamilien zu erwarten ist, werden prioritäre Präventionszonen gefordert. In diesen Zonen sollen Herdenschutzmassnahmen von jedem Halter verlangt und Verluste in nicht geschützten Herden weder vergütet noch für die Abschussstatistik gezählt werden. Die vom Kanton Wallis für kommendes Jahr in Aussicht gestellten flächendeckenden Herdenschutzmassnahmen stellten aber einen Lichtblick dar.

(dapd)