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15. März 2007 11:59; Akt: 15.03.2007 12:04 Print
Keine Chance für verschärftes Waffengesetz
Der Nationalrat bleibt beim Waffengesetz auf liberalem Kurs. Er hat Anträge der Linken für schärfere Bestimmungen bei der Waffenerwerbsschein- und der Markierungspflicht abgelehnt.
Die umstrittene Frage der privaten Aufbewahrung von Armeewaffen und Taschenmunition wurde noch nicht behandelt.
Eine linke Kommissionsminderheit stellte den Antrag, die Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinpflicht auf einschüssige Kaninchentöter zu begrenzen. Damit wollte sie beispielsweise auch Sport- und Jagdgewehre oder Soft-Air- und Druckluftwaffen dieser Pflicht unterstellen. Mit 109 zu 64 stimmte der Rat aber klar gegen diesen «Todesstoss für das Gesetz», wie Justizminister Christoph BlocherDas Parlament
Christoph Blocher
SVP, ZH
auf MerklisteDetails den Antrag mit Verweis auf Vernehmlassungsantworten bezeichnet hatte.
Gleichfalls erfolglos blieb der Minderheitsantrag für die Ausdehnung der Markierungspflicht auf die Besitzer von Feuerwaffen. Boris Banga (SP/SO) hatte dies als unverzichtbare Voraussetzung für die Rückverfolgbarkeit und die wirkliche Bekämpfung des Missbrauchs bezeichnet. Die klare Mehrheit der Grossen Kammer blieb aber bei der Version des Bundes- und des Ständerats, die eine Markierungspflicht nur für Hersteller vorschreibt. Die Ausdehnung auf die Besitzer sei unnötige Bürokratie und leiste keinen Beitrag zur Sicherheit. Bereits in der Herbstsession in Flims, wo der Nationalrat die Beratung zum Waffengesetz begonnen hatte, war ein von der Linken gefordertes Verbot von «Pump-Actions» knapp abgelehnt worden.
Das revidierte Gesetz erfasst nebst den herkömmlichen Schusswaffen auch Imitations-, Druckluft-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen. Es verbietet den anonymen Verkauf von Waffen, etwa über Internet oder Inserate. Zur Prävention von Straftaten enthält es zudem ein Verbot für mit Missbrauchsabsicht getragene gefährliche Gegenstände wie Baseballschläger, Metallrohre oder Veloketten. Der Entwurf enthält ausserdem eine gesetzliche Grundlage für den Austausch von Daten zwischen dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und der Armee. Die Einführung einer zentralen Datenbank zur Registrierung aller Feuerwaffen ist hingegen nach überwiegend negativen Vernehmlassungsantworten nicht vorgesehen.
(dapd)
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Alle 47 Kommentare




























Pump-Actions verbieten?
Aus welchem realistischen Grund sollen denn Pump-Actions verboten werden? Sie sind in keinster Weise gefährlicher als jede andere mehrschüssige Schusswaffe. Das ist doch wieder nur ein weiterer Versuch der Linken, das vorhandene freiheitliche Waffengesetz schrittweise zu eleminieren.
Datenbanken?!?
Na sowas! Ausgerechnet die linken, die immer und überall gegen zentrale Datenbanken von Kriminellen und Verfassungsfeinden wettern wollen jetzt Datenbanken... Natürlich nur solche mit ehrlichen Bürgern... Na toll...
Entschuldigt die Täter...
Solange ihr Rot/Grünen dauernd die Täter verteidigt und entschuldigt und die Schuld auf die Tatwerkzeuge schiebt werdet Ihr es bei vernünftigen Wählern schwer haben. Schaltet endlich mal das Hirn ein...