24. Oktober 2007 15:53; Akt: 24.10.2007 16:02 Print

«Lex Blocher» ab 1. Januar in Kraft«Lex Blocher» ab 1. Januar in Kraft

Ab 2008 wird der Sozialhilfestopp auf alle Personen mit abgelehntem Asylentscheid ausgedehnt. Ausländische Personen, die in der Schweiz bleiben, sollen mit Druck integriert werden. Die Flüchtlingshilfe kritisiert den Bundesrat.

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Das Stimmvolk hatte im September 2006 das neue Ausländer- und das teilrevidierte Asylgesetz angenommen. Teile des revidierten Asylgesetzes traten dann bereits Anfang 2007 in Kraft.

Am Mittwoch hat der Bundesrat das Ausländer- und das Asylgesetz sowie die zugehörigen Verordnungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Er verspricht sich von der konsequenten Durchsetzung dieser Erlasse eine Verbesserung der Ausländer- und Asylpolitik und eine entschlossenere Bekämpfung von Missbräuchen.

Gleichzeitig sollen Ausländerinnen und Ausländer mit Bleiberecht besser integriert werden, indem ihre Rechte und Pflichten umschrieben werden. Motto der Integrationsmassnahmen ist «Fordern und Fördern». Neu wird die Möglichkeit geschaffen, Integrationsvereinbarungen zu treffen.

Probleme ortet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nach wie vor bei der hohen Zahl von abgewiesenen Asylbewerbern, die die Schweiz nicht verlassen. Weitere Probleme seien die Flüchtlinge aus Eritrea und die hohen Asylgesuchszahlen von Irakern.

Das neue Ausländergesetz sieht eine bessere Integration vor. Zudem sollen Missbräuche vermehrt bekämpft werden, zum Beispiel durch die Verweigerung der Eheschliessung bei Scheinehen und generell höhere Strafandrohungen unter anderem für Schlepper.

Kritik von der Flüchtlingshilfe

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hat den Bundesrat wegen des Entscheids scharf kritisiert. Es sei offensichtlich, dass der Bundesrat sein Versprechen, die humanitäre Tradition zu wahren, nicht einlösen wolle.

Der Bundesrat habe bei der Revision des Asylgesetzes mehrmals versichert, dass tatsächlich schutzbedürftige Asylsuchende keinesfalls einen Nichteintretensentscheid erhalten würden, selbst wenn sie keine Reisepapiere vorweisen könnten, schreibt die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH).

In einem Grundsatzentscheid vom Juli ist das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass ein Nichteintretensentscheid nur dann gerechtfertigt sei, wenn nach einem Schnellverfahren feststeht, dass die gesuchstellende Person offensichtlich kein Flüchtling ist. Sobald Zweifel daran bestünden, sei das Bundesamt verpflichtet, weitere Abklärungen vorzunehmen.

Die Flüchtlingshilfe befürchtet, dass die Gesetzesbestimmung, die dem Schutz der Asylsuchenden dienen soll, ihres Sinnes entleert und kaum noch angewendet wird.

(SDA/AP)