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Fahndung im Internet
04. Juni 2009 16:40; Akt: 04.06.2009 16:40 Print
«Zeigen, was auf unseren Strassen passiert»
von Lukas Mäder - Er war der erste, der das Video einer Schlägerei veröffentlichte und so die Täter fasste: Der Thurgauer Untersuchungsrichter Patrick Müller ist zufrieden mit dem Fahndungserfolg — und der Diskussion, die er angestossen hat.

Die drei Schläger vom Bahnhof Kreuzlingen sind gefasst: Erstmals in der Schweiz veröffentlichten die Strafverfolgungsbehörden ein Video zur Fahndung. (Bild: Kapo TG)
Es war eine schweizweite Premiere: Vor einer Woche veröffentlichte die Kantonspolizei Thurgau die Aufnahmen einer Überwachungskamera, die eine Schlägerei zeigten, zur Fahndung nach den Tätern. Der Erfolg blieb nicht aus. Bereits einige Stunden später konnte die Polizei die drei Schläger verhaften (20 Minuten Online berichtete). Im Kanton Thurgau gibt es für dieses Vorgehen eine klare rechtliche Grundlage. Sie erlaubt dem zuständigen Untersuchungsrichter, die für die Fahndung nötigen Mitteilungen an die Öffentlichkeit vorzunehmen.
Ohne die Veröffentlichung des Videos wären die Schläger vom Bahnhof Kreuzlingen nicht gefasst worden, ist Untersuchungsrichter Patrick Müller überzeugt. Er hat diesen Schritt angeordnet.
Aufklärung wichtiger als Schutz des Täters
Im Falle von Kreuzlingen hatte Patrick Müller die Veröffentlichung des Videos angeordnet. Für den Untersuchungsrichter und Vizestatthalter des Bezirksamts Kreuzlingen ein klarer Fall: «Es lag ein Delikt von gewisser Schwere vor, die anderen Fahndungsmethoden waren ausgeschöpft, und die Verhältnismässigkeit war gegeben», sagt Müller. Das Interesse an einer Aufklärung sei höher zu gewichten als der Schutz der Persönlichkeit des Täters. «Bei solchen Gewaltdelikten ist es Aufgabe der Untersuchungsbehörden, alles zu unternehmen, um die Täter der Strafverfolgung zuzuführen.»
Das Video dient jedoch längst nicht nur der Fahndung wie beim Online-Portal der deutschen Zeitung «Südkurier» aus Konstanz, das an Kreuzlingen grenzt. Auch andere deutsche Newssites wie Bild.de oder Welt.de publizierten das Video — wobei voyeuristische Motive spielten. Grund für die mediale Aufmerksamkeit: Das Video zeigt nicht nur die Täter, sondern auch die Schlägerei in vollem Ausmass. Warum hat die Kantonspolizei Thurgau nicht einfach Standbilder der Schläger veröffentlicht? «Die Gesichter der Täter sind nicht gut zu erkennen. Wir hätten fünf bis sechs Standbilder veröffentlichen müssen», sagt Müller. Zudem erkenne man die Gesuchten vielleicht auch an ihren Bewegungen.
«Wir leben nicht mehr in einer heilen Welt»
Trotzdem hätte es gereicht, nur die weglaufenden Täter zu zeigen, und die Schlägerei wegzulassen. Der Voyeurismus von Medien und Betrachter wäre so nicht befriedigt worden. «Man darf zeigen, was auf unseren Strassen passiert», rechtfertigt Untersuchungsrichter Müller seinen Entscheid. Und nimmt die Medien in die Pflicht: «Sie hätten selbst die Tat unkenntlich machen oder hinausschneiden können.» Wer solche Prügelvideos anschauen wolle, könne dies auf YouTube problemlos tun. «Wir sollten uns bewusst werden, dass wir nicht mehr in einer heilen Welt leben», sagt Müller. Auch in einer kleinen Stadt wie Kreuzlingen könne eine solche Prügelei jeden Tag passieren.
Über den raschen Fahndungserfolg zeigt sich Müller erfreut. Es werde sich nun zeigen, ob nach dieser ersten Veröffentlichung eines Fahndungsvideos in der Schweiz andere Untersuchungsbehörden nachziehen. «An den Diskussionen, die meinen Entscheid ausgelöst hat, sieht man, dass diese Veröffentlichung richtig war.» Es zeige sich ein Diskussionsbedarf über Gewaltdelikte, Videoüberwachung und die derzeitigen Sanktionsmöglichkeiten im Strafrecht, sagt Müller, der Mitglied der SVP ist. Er befürwortet eine gezielte Videoüberwachung. «Der Standort und die Verwendung der Bilder müssen aber gut überlegt sein.» In diesem Fall war die Videoüberwachung für Müller aber positiv: «Ohne diese Bilder hätten wir die Täter nicht gefasst.»
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Alle 172 Kommentare




























chevy
Hier handelt es sich nicht um schläger,diese hirnlosen Feiglinge können nur überzahl handeln.Alleine sind sie ganz klein.=80% sind Ausl.....
aha
1. wieso bezeichnet ihr alle die etwas gegen einen überwachungsstaat haben als Linke? Es ist echt traurig wie die Blödheit der Leute immer stärker ansteigt. Niemand heisst es gut, was sie gemacht haben. 2. Ist es P. Müller, der es erlaubt hat.. es war nicht SEINE IDEE. Ear ich bemitleide dich.
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