Tierschutzanwalt-Initiative

03. Februar 2010 16:35; Akt: 04.02.2010 10:12 Print

«Jeder Fall ist ein Versagen der Prävention»«Jeder Fall ist ein Versagen der Prävention»

von Lukas Mäder - Verbietet der Tierschutz bald die Fischerei? Ein Prozess im Kanton Zürich hat den Tieranwalt in die Kritik gebracht — kurz vor der Abstimmung über die schweizweite Einführung eine Steilvorlage für die Gegner. Nur mit einem Tieranwalt würden Tierquäler verfolgt, argumentieren die Befürworter der Initiative. Sie erhoffen sich sogar eine präventive Wirkung.

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Der Tieranwalt soll für eine Bestrafung sorgen, wenn Halter ihre Tiere quälen: Besitzerlose Hunde in einem Tierheim im Kanton Zuerich, aufgenommen im Januar 2010. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)

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Wie weit darf der Tierschutz gehen? Am Dienstag stand in Horgen (ZH) ein Fischer vor Gericht, weil er einen selten grossen Hecht an der Angel hatte und diesen auch an Land zog — nach rund zehnminütigem Kampf (20 Minuten Online berichtete). Zu den Klägern gehörte auch der Zürcher Tieranwalt, der im Kanton Zürich die Tiere als Geschädigte vertritt. Dass Fischen eine Tierquälerei sei, stösst bei vielen auf Unverständnis. «Einen Fisch an der Angel herauszuziehen, finde ich normal», sagt der Thurgauer SVP-Nationalrat Alexander J. Baumann, der selbst als Kind im Bodensee Fische fing — allerdings höchstens Egli, keinen Hecht. Baumann ist keineswegs ein Gegner von mehr Tierschutz: Er sitzt im Pro-Komitee der Tierschutzanwalt-Initiative, über die das Schweizer Stimmvolk am 7. März abstimmt. Die Volksinitiative verlangt, dass alle Kantone einen Tieranwalt einführen, wie ihn der Kanton Zürich bereits kennt.

«Unnötig und teuer»

Der Prozess um den Hechtfang spielt den Gegnern der Initiative in die Hände. In einer Medienmitteilung schreiben sie, der Fall stehe exemplarisch für den administrativen Leerlauf, der nach der Annahme drohe. Den Befürwortern gehe es letztlich darum, die Fischerei, die Jagd oder die Tierhaltung einzuschränken oder gar zu verunmöglichen, schreibt das Nein-Komitee. «Ein flächendeckender Zwang zur Einführung eines Tieranwalts ist unnötig und teuer.»

Der Hecht sei eine ganz grosse Ausnahme, sagt der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel zum gegnerischen Vorwurf. «2008 hatte ich nur einen Fischfall, und bei dem ging es nicht um Fischfang, sondern um die Haltung von Zuchtfischen.» Die meisten Fälle beträfen Hunde, die geschlagen oder schlecht gehalten werden beziehungsweise zu wenig Auslauf erhielten. Ebenfalls häufig geht es um verletze, verdreckte oder nicht artgerecht gehaltene Rinder oder um Katzen, die beispielsweise in grosser Zahl gehalten werden. So wurde 2009 eine Frau verurteilt, die 149 Katzen hielt und diese so stark vernachlässigte, dass die Mehrzahl von ihnen wegen des schlechten Gesundheitszustandes eingeschläfert werden mussten. Im letzten Jahr verletzte ein Pferdehalter fünf seiner Tiere mit einem Messer, eines davon starb.

Kaum Verfahren in einigen Kantonen

Der Zürcher Tieranwalt erhält als Geschädigtenvertreter unter anderem Einsicht in die Akten oder kann vor Gericht sein Plädoyer halten. Ein solcher unabhängiger Fürsprecher ist wichtig, da Tierquälereien meist von den Haltern verübt werden und somit niemand das Interesse des Tieres vertritt. Und tatsächlich zeigt ein schweizweiter Vergleich markante Unterschiede: In den drei Kantonen mit einem Tieranwalt oder einem ähnlich ausgebauten Rechtssystem gibt es deutlich mehr Straffälle im Bereich Tierschutz. In den Kantonen Zürich, St. Gallen und Bern gab es 2008 190, 141 beziehungsweise 130 Fälle. Im Kanton Wallis wurde im gleichen Jahr gerade einmal ein Fall verfolgt. «Die Walliser sind nicht besser als wir», sagt der Tieranwalt-Befürworter Baumann. Deshalb brauche es in allen Kantonen einen Tieranwalt.

Die Gegner der Initiative argumentieren, dass das bestehende Tierschutzgesetz in der Schweiz bereits sehr streng ist. «Wir haben eine gute und korrekte Gesetzgebung und einen guten Vollzug», sagt der Luzerner CVP-Nationalrat Ruedi LustenbergerDas ParlamentRuedi Lustenberger
CVP, LU
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. Er wehrt sich gegen die zunehmende Verrechtlichung. «Als nächstes kommt der Ameisenanwalt, der Baumanwalt und der Pflanzenanwalt.» Es brauche keine neuen Anwälte, sagt Lustenberger und verweist auf den Kanton Luzern. «Kantonstierärzte können die Aufgabe besser wahrnehmen, da sie die Sache aus praktischer Sicht anschauen. Wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht.»

Hoffnung auf präventive Wirkung

Für den Zürcher Tieranwalt Goetschel reicht es aber nicht, dass Tierquälerei bereits ein Offizialdelikt ist. «Ich sorge dafür, dass Tierschutzfälle nicht verschlampt werden», sagt er. Die Veterinärämter seien oft personell am Anschlag, sie glaubten alleine darüber entscheiden zu können, wann ein Strafverfahren angebracht ist, oder sie stünden unter politischem Druck, so Goetschel. Der Tieranwalt gewähre eine rechtsstaatliche Garantie, dass die Gesetze sauber angewendet würden. Doch das geht den Gegnern zuwenig weit: Der Tieranwalt verhindere Tierquälerei gar nicht, argumentieren sie, da er erst im Nachhinein zum Einsatz kommt. «Jeder Fall ist ein Versagen der Prävention», gibt auch der Zürcher Tieranwalt zu. Er glaubt jedoch an eine präventive Wirkung: «Die Leute im Kanton Zürich kennen das Amt, und die Wahrscheinlichkeit ist grösser, dass Tierquäler überhaupt verfolgt werden.» Eine präventive Wirkung sieht auch SVP-Nationalrat Baumann: «Ein Tieranwalt sorgt dafür, dass man nicht sagen kann, es ist ja nur ein Tier.» Ein Haustier erschlage man nicht mit einem Knüppel, sagt er, sondern lässt es vom Tierarzt einschläfern. «Es geht um den Respekt vor dem Tier.»

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  • heizim am 30.06.2010 05:49 Report Diesen Beitrag melden

    Ja Praevention, Strafe ist zu spaet

    Wenn ein Tieranwalt, bzw das "Recht" ins Spiel kommt, dann ist es bereits zu spaet. Der Anwalt "verdient" Geld und dem Tier ist nicht geholfen. Der bereits vorhandene Tierschutz muss einfach vermehrt durchgreifen koennen und auch "Faelle" in der Zeitung veroeffentlichen. Aber der lächerliche Persoenlichkeitsschutz verhindert das soziale Korrektiv. Das ist Schitzophrenie pur. Man muss Tierquaeler noch schuetzen, aber Anwaelte, Richter etc. "verdienen" sich damit den Lebensunterhalt, und der ist gesichert, weil man von Vorbeugung nichts versteht und auch daran nicht interessiert ist.

  • Livia am 23.02.2010 11:57 Report Diesen Beitrag melden

    Offizialdelikt

    @ Tom: Auch wenn Tierquälerei ein Offizialdelikt ist werden die Täter nur zu minimalen Geldbussen verurteilt. Durch einen Tieranwalt ist eine höhere Bestrafung gut möglich, da er sich um die Rechte des Tieres und um die Pflichten des Tierhalters kümmert.

  • Fleischfresser am 18.02.2010 15:52 Report Diesen Beitrag melden

    Anwälte für alle Nahrungsmittel

    Tiere sind zum Essen da. Wenn wir also konsequent sein wollen, brauchen wir auch Anwälte für Rüebli und Kartoffeln. Dann kann ich verklagt werden, wenn ich meine Pizza langsam und genüsslich esse, da sie einen qualvollen Tod stirbt... oder wenn ich die Kartoffel nicht ersteche bevor ich sie koche...