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Sexueller Missbrauch
19. März 2010 21:43; Akt: 22.03.2010 14:59 Print
Kirche reicht fast nie Strafanzeigen ein
Bei der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sind in den vergangenen 15 Jahren 60 Meldungen über sexuelle Übergriffe durch Priester eingegangen. Geklagt wird fast nie.

Die Kirche macht den Opferschutz geltend und klagt fast nie gegen fehlbare Hirten. (Bild: Keystone)
Die Kirche erstattet keine automatischen Strafanzeigen - so wollen es die Richtlinien der Bischofskonferenz. Immerhin werden die Opfer ermutigt, die Straftat selber anzuzeigen.
Der Präsident der Bischofskonferenz, Bischof Norbert Brunner, liess durch seinen Informationsbeauftragen ausrichten, er sehe derzeit keinen Handlungsbedarf.
Auch das von Vorfällen betroffene Bistum Chur erstattet nicht automatisch Anzeige, sondern nur, wenn das Opfer einverstanden ist, wie Bischofsvikar Christoph Casetti sagte. Man halte sich damit an die dringlichen Appelle der meisten Opferschutzorganisationen.
Automatische Anzeigen würden die Opfer auch gegen ihren Willen erneut mit dem Geschehenen konfrontieren und sie teilweise in das Rampenlicht der Öffentlichkeit zwingen. Diese Sicht wird allerdings nicht von allen Opferschutzorganisationen geteilt. Einzelne Organisationen fordern von der Kirche die Anzeige ausnahmslos aller Missbräuche.
Auf jeden Fall, so Casetti, lasse das Bistum Chur die Geschädigten nicht allein. Opfer, die Anzeige erstatten wollen, sich aber aus emotionalen Gründen allein nicht in der Lage dazu sehen, bekommen Unterstützung:»Dann reichen wir gemeinsam Klage ein.»
(sda)


























