07. März 2008 11:08; Akt: 07.03.2008 13:50 Print

Bund schafft Grenzwert für TransfetteBund schafft Grenzwert für Transfette

«Milch senkt Ihr Risiko, an Osteoporose zu erkranken»: Solche Werbeaussagen für Lebensmittel sind in der Schweiz bald möglich. Zudem sind künftig nur noch 2 Prozent Transfett im Speiseöl zugelassen.

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Mit dieser Höchstmenge für die als Gesundheitsrisiko geltenden Transfettsäuren in Speiseöl und -fett nimmt die Schweiz nach Dänemark in Europa eine Pionierrolle ein. Dänemark kenne den Grenzwert seit zwei Jahren, teilte der Bundesrat zu einer Revision im Lebensmittelrecht am Freitag mit.

Lebensmittel gegen Gesundheitsrisiken

Bestimmte gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln sind künftig zulässig, lautet ein weiterer revidierter Punkt in dem Gesetz. Demnach darf auf die risikosenkende Wirkung hingewiesen werden.

Derzeit ist das unter dem generellen Heilanpreisungsverbot nicht zulässig. Als heilend dürfen Nahrungsmittel weiterhin nicht beworben werden. Die Änderung soll wegen der vorgesehenen Übergangsfristen in vier bis fünf Jahren gelten.

Die Schweizer Milchproduzenten waren in der Vergangenheit mit dem Gesetz in den Clinch geraten, weil sie eine schwarz-weisse Kuh für die vorbeugende Wirkung der Milch gegen die Knochenbrüchigkeit im Alter (Osteoporose) werben liessen. Nach einem Bundesgerichtsurteil, welches ihnen dies untersagte, stiegen sie 2001 auf den Slogan «Milch macht starke Knochen» um.

Neben dieser Lockerung des Heilanpreisungsverbots übernimmt die Regierung Regelungen zu Nährwert-Angaben wie «fettarm», «reich an Vitamin C» oder «ballaststoffreich» aus dem EU-Recht.

Toleranzschwelle für Gentech-Spuren

Bei nicht bewilligten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) führt der Bundesrat eine Obergrenze von 0,5 Prozent ein. Weil der Warenfluss nicht vollständig getrennt werden könne, könnten unbeabsichtigt Spuren von GVO in Lebensmittel gelangen.

Der Toleranzwert verhindere, dass Lebensmittel mit GVO-Spuren vernichtet werden müssen, heisst es in der Medienmitteilung. Das würde ein Handelshemmnis bedeuten, begründet der Bundesrat den Schritt.

Im weiteren erhöhte die Landesregierung den Gesundheitsschutz bei den Verpackungstinten, was im EU-Recht noch nicht enthalten ist. Diese Tinten hatten in der Vergangenheit immer wieder Lebensmittel wie Milch und Teigwaren verunreinigt. Eine Liste gibt Aufschluss über die zulässigen Tinten.

(dapd)