27. September 2007 11:05; Akt: 27.09.2007 12:57 Print

Härtere Strafen für Lohn- und SozialdumpingHärtere Strafen für Lohn- und Sozialdumping

Die Kontrollen und Sanktionen gegen Lohn- und Sozialdumping sind seit Anfang 2006 massiv verstärkt worden. Trotzdem verstösst je nach Branche bis zu ein Viertel der Arbeitgeber gegen das Gesetz.

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Dies zeigt ein Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr des Volkswirtschaftsdepartements (EVD).

In der Periode vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007 seien die Kontrollen gegenüber dem Jahr 2005 um 80 Prozent verstärkt worden, teilte des EVD am Donnerstag in einem Communiqué mit. Über 150 Inspektoren hätten in der Schweiz flächendeckend in allen Branchen und Regionen kontrolliert.

In den 18 Monaten seien 31 243 Kontrollen mit Schwerpunkt im Bauneben- und Bauhauptgewerbe durchgeführt worden. Dabei habe es sich gezeigt, dass die Vorgaben mehrheitlich eingehalten worden seien, heisst es im Bericht.

Verstossquote zwischen 8 und 24 Prozent

Dennoch liegen Verstösse gegen Mindestlöhne oder übliche Lohnbedingungen vor. In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave-GAV) liegt diese Quote laut Communiqué bei 8 Prozent. In Bereich mit ave-GAV liegt sie bei durchschnittlich 24 Prozent.

Die Verstossquote bei Schweizer Arbeitgebern liegt bei 18 Prozent, jene der ausländischen Arbeitgeber bei 32 Prozent. Da entsendete Kurzaufenthalter von ausländischen Firmen jedoch nur 0,4 Prozent des jährlichen Arbeitsvolumens leisten würden, sei letztere Zahl nur bedingt aussagekräftig, schreibt das EVD.

Trend zu härteren Strafen

Gleichzeitig stellte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemäss Communiqué einen Trend zu härteren Sanktionen fest. Die Tendenz bewege sich demnach weg von geringfügigen Sanktionen wie Verwarnungen und Bussen wegen Meldeverstössen hin zu Bussen wegen Lohn- oder anderen Verstössen und Sperren.

In Branchen ohne ave-GAV hätten die Kantone über 470 Bussen sowie 89 Sperren ausgesprochen. In den beobachteten 18 Monaten wurden laut EVD Konventionalstrafen in Höhe von 370 000 Fr. ausgesprochen - durchschnittlich 300 Fr. pro betroffenen Arbeitnehmer. Zudem wurden Kontrollkosten von über 310 000 Fr. verrechnet.

Bundesrätin Doris Leuthard zeigt sich laut Communiqué zufrieden mit der Bilanz. Diese sei grundsätzlich positiv. Dennoch nähmen die Behörden die Verstösse und Missstände in bestimmten Branchen ernst. «Die Kontrollen können und sollen weiter verbessert werden.»
(Notiz: folgt mehr nach MK)

(sda)