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Sterbehilfe
28. Oktober 2009 13:45; Akt: 28.10.2009 14:18 Print
«Der Kommerz ist ein Riesenproblem»
von Joel Bedetti - Der Bundesrat hat heute über eine nationale Regelung der Suizidhilfe diskutiert und schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung. Strafrechtsprofessorin und Gesundheitsethikerin Birgitte Tag spricht im Interview mit 20 Minuten Online über das Geschäft mit dem Tod, die Vorbildfunktion der Schweiz und eine nationale Lösung für Sterbehilfe.

Brigitte Tag, Juristin und Ethikerin an der Uni Zürich. (Bild: pd)
Sind Sie schon mal in ihrer Familie, ihrem Umfeld mit dem Wunsch auf einen vorzeitigen Tod konfrontiert worden?
Brigitte Tag: Nein. Meine Grossmutter wurde sehr alt und starb einen natürlichen Tod. Es ist schön, wenn man so die Welt verlassen kann. Aber vor kurzem hat mir mein Nachbar gesagt, dass er und seine Ehefrau Mitglied bei der Sterbehilfeorganisation Exit seien. Wir haben dann über die Thematik gesprochen.
Das Todesmittel: Das Schlafmittel Pentobarbital.(Bild: Keystone/Alessandro Della Bella)
Verärgerte Anwohner aus Stäfa gegen Dignitas: Prozess im Oktober 2007.(Bild: Keystone/Walter Bieri)
Strafrecht Artikel 115
Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Im «Magazin» erzählte ein Sohn von seinem Vater, der Sterbehilfe in Anspruch nahm. Er war nicht unheilbar krank, sondern bloss lebenssatt, weil er nicht mehr alles kontrollieren konnte. Wie beurteilen Sie so einen Fall als Juristin und Ethikerin?
Das ist schon ein rechter Luxus, wenn man so lebenssatt ist. Die meisten Menschen sind glücklicherweise so verbunden mit dem Leben, dass es bei ihnen nicht zu einer solchen Situation kommt. Das ist meine Meinung als Ethikerin. Als Juristin sage ich: das ist sein gutes Recht. In den Grenzen der Gesetze kann jeder über sein Leben bestimmen, solange er urteilsfähig ist.
Die Schweizer Akademie der medizinischen Wissenschaften befürwortet Suizidhilfe nur bei unheilbaren Krankheiten. Ist das auch ihre Meinung?
Ja. Wenn es darum geht, sich selbst ohne Beihilfe zu töten, dann ist das eine höchstpersönliche Entscheidung. Problematisch wird es, wenn geschäftsmässige Organisationen existieren, die Beihilfe leisten. Das bringt die Gefahr der Verführung mit sich, das hat Rückwirkungen auf die ganze Gesellschaft. Dann geht es nicht um den einzelnen, dann geht es uns alle an. Daher sollte die organisierte Sterbehilfe an sachliche Voraussetzungen gebunden sein.
Die Grenze zwischen der legalen passiven und der illegalen aktiven Sterbehilfe ist fliessend. Bisweilen geht es nur darum, wer am Schluss eine Schraube dreht. Schützt diese Unterscheidung vor Missbrauch?
Wir Juristen definieren das so: Wer einen kausalen Ablauf, der zum Tod führt, nicht aufhält, leistet passive Sterbehilfe. Beispielsweise, wenn ein Arzt die lebenserhaltenden Massnahmen absetzt. Wenn jemand eine neue Kausalkette in Gang setzt, die dann zum Tod führt und dabei die sogenannte Tatherrschaft über das Geschehen hat, ist das aktive Sterbehilfe. Beispielsweise wenn jemand dem Sterbewilligen einen tödlichen Cocktail injiziert. Letzteres ist in den Beneluxstaaten erlaubt. Ich finde, dass wir diese Schwelle nicht überschreiten sollten. Sie bringt eine grosse Gefahr mit sich, weil man dann Missbrauch nur noch schwer kontrollieren kann. Es gibt ganz wenige Fälle von Schwerbehinderten, die nicht mehr leiden können, aber sich nicht selbst das Leben nehmen können. Da muss man andere Lösungen suchen.
Am 7. Juli unterzeichnete die Staatsanwaltschaft Zürich mit Exit eine Vereinbarung, weil eine Bundeslösung fehlt. Ist das eine Lösung?
Erstmal: Die Zürcher haben damit grossen Mut bewiesen, den man nicht geringschätzen sollte. Sie haben die liberale Tradition des Kantons Zürich in der Sterbehilfe fortgesetzt, die das Thema offen angehen und nicht in die Illegalität drängen will. Rechtlich ist es natürlich heikel, ich war zu Beginn selbst skeptisch. Nachdem ich mich mit ihrem Inhalt auseinander gesetzt habe, bin ich aber beruhigt. Die Vereinbarung setzt Standards fest: So darf nur Natrium-Pentobarbital als Tötungsmittel verabreicht werden. Das muss jedoch ein Arzt verschreiben, der den Fall auch beurteilt und ein Veto einlegen kann. Exit darf nur bei unheilbaren Krankheiten Hilfe leisten und eine Betreuung sicherstellen. So verhindert man, dass der Tod zum Routinegeschäft wird.
Ist die Vereinbarung eine Lösung auf lange Sicht?
Nein, sie ersetzt kein Gesetz, wie das Kritiker der Vereinbarung befürchtet haben. Wenn Verdachtsmomente da sind, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Vereinbarung ist eher eine Art Anstubser für eine Gesetzesänderung, welche die Sterbehilfe schweizweit regeln soll. Der Weg sollte in Bern enden. Das wird aber problematisch.
Wieso?
Die Gesundheitsgesetze sind kantonal geregelt, da ist kein Bundesgesetz vorgesehen. Es gibt juristisch grundsätzlich zwei Arten, wie eine bundesweite Lösung entstehen kann: Über das Strafrecht oder über die Verwaltung: In diesem Fall würden die Kantone verbindliche Qualitätsstandards für die Sterbehilfe erlassen und gegebenenfalls durch Konkordate Einheitlichkeit herstellen. Der Bundesrat steht dem aber skeptisch gegenüber, weil es als eine Art Gütesiegel als falsches Signal verstanden werden könnte. Nach meiner Einschätzung wird die Lösung zumindest auch über das Strafrecht, den Artikel 115, laufen (Erklärung Artikel 115 siehe Infobox).
Heute schweben viele Aspekte der Sterbehilfe im juristischen Graubereich. Der ehemalige SP-Fraktionschef Franco Cavalli befürchtete in der «NZZ am Sonntag»: «Diese völlige Intransparenz könnte, vor allem bei alten und verlassenen Patienten, als Möglichkeit zur Reduktion der Gesundheitskosten betrachtet werden und somit zur sozialen Euthanasie ausarten.» Teilen Sie die Befürchtung?
Im Kern hat er Recht. Wenn Sterbehilfe zum Geschäft und zur Routine wird, sagen wir den Randständigen: «Wollt ihr unserer dynamischen Gesellschaft wirklich im Wege stehen?» Die Gesellschaft ist gefordert, einer solchen Entwicklung einen Riegel zu schieben.
Ist der Tod in der Schweiz schon zum Geschäft geworden?
Der Kommerz in der Sterbehilfe ist ein Riesenproblem. Schauen Sie sich die Zahlen an: 200 bis 400 Menschen nehmen allein im Kanton Zürich Sterbehilfe in Anspruch. Dignitas steckt immer wieder in vielen Verfahren – was heisst, dass sie an die Grenze des gesetzlich Erlaubten gehen. Das ist eine Herausforderung für die Gesellschaft, schon alleine deshalb braucht es eine landesweite Lösung.
Nachdem ein britisches Ehepaar in die Schweiz gereist ist, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, wird in England, wo Sterbehilfe bisher abgelehnt wurde, plötzlich offen über das Thema diskutiert. Drei Viertel der Briten unterstützen Sterbehilfe, wenn die Todeswilligen unheilbar krank sind. Nimmt die Schweiz auch international eine Vorbildfunktion ein?
Auf jeden Fall. Das ist im ganzen benachbarten Ausland zu spüren, gerade auch in Deutschland. Anfangs wollte man die Sterbehilfe verbieten. Das ist aber nicht mehr mehrheitsfähig, die Politiker diskutieren im Gegenteil offen darüber. Das ist eine gute Trendwende. Schlussendlich braucht es überall in Europa ähnliche Regelungen. Sonst zieht immer das liberalste Land alle Sterbenswilligen an. Das kann keine Lösung sein.
Eine andere moderne Art, mit dem Tod umzugehen, ist die palliative Medizin, die das Todesleiden möglichst mildern will. Existieren Exit und Dignitas nur, weil die Palliativmedizin im Schweizer Medizinwesen noch zu wenig Raum hat?
Die Palliativmedizin wird mehr und mehr integriert. Da gibt es Nachholbedarf. Diese Methode ist aber eine Alternative, kein Ersatz für die Sterbehilfe. Wenn man nur noch palliativ behandelte, würde man die Selbstbestimmung der Patienten wegwischen. Unser Verständnis hat sich gewandelt: Früher zählte der Körper eines Patienten mehr als sein Wille, heute ist es umgekehrt. Es gibt Menschen, die wollen nicht bis zum Schluss Medikamente nehmen, ihren Körper verfallen sehen. Diesen Menschen muss man erlauben, früher zu gehen.
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Alle 32 Kommentare




























Recht.
Da ich alleine bin, möchte ich nicht in einem Pflegeheim auf mein sterben warten. Es ist eine frechheit, uns menschen vorzuschreiben was mir dürfen und was nicht. Wir haben schon zu viele forschrifften, die uns der Staht vorschreibt.
Rechtsbruch des Bundesrats
Der Bund darf nicht in unzulässiger Weise in die Freiheitsrechte des Bürgers eingreifen und er muss das Gebot der Verhältnismässigkeit beachten. Mit den zwei ärztlichen Gutachten, der Bestimmung des Sterbemittels und der Beschränkung auf Schwerkranke bricht der BR eindeutig das gültige Recht.
Recht ?
Wer und was ist und macht Recht ? Nur diejenigen dich sich von der Verantwortung ziehen und den heutigen Kommerz (Erbgeld, Liegenschaft uvm) an sich reissen wollen. Auch die getöteten hätten ein Recht, das zu LEBEN und nicht entsorgt zu weren.