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Wahlbetrug in der Schweiz
19. Februar 2010 18:19; Akt: 19.02.2010 18:19 Print
Auf Stimmenfang im Altpapier
von Joel Bedetti und Lukas Mäder - Nationalrat Ricardo Lumengo ist nicht der erste Schweizer Politiker, der es mit den Wahlvorschriften nicht so genau nimmt. Seine Vorgänger stammen auch aus dem bürgerlichen Lager.

Bei Politikern sehr begehrt: Wahlzettel. (Bild: Keystone/Gaetan Bally)
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Der Fall von SP-Nationalrat Ricardo Lumengo ist nicht der erste dieser Art. Immer wieder füllen Kandidierende Wahlzettel anderer Personen aus – zu eigenen Gunsten.
Nicht der erste Wirbel um Wahlzettel: Ricardo Lumengo
Nicht verurteilt: SVP-Politiker Hans Ulrich Mathys.
Kurz nach den Nationalratswahlen im Oktober 2003 keimte gegen den damaligen Aargauer SVP-Nationalrat und Kantonalpräsident Hans Ulrich Mathys der Verdacht, er habe Wahlzettel eingesammelt und ausgefüllt. Diese Art von Stimmenfang ist strafbar.
SVP Aarau fand es ok
Mathys gab zu, dass er für rund 20 Personen den Wahlzettel ausgefüllt habe. Das sei jedoch in deren Anwesenheit geschehen, ausserdem seien es SVP-Wähler gewesen. «Es ist hinlänglich bekannt, dass Wahlzettel nicht immer durch den betreffenden Stimmberechtigten selbst, sondern durch eine Person seines Vertrauens ausgefüllt werden», teilte die SVP Aargau damals mit.
Bereits im Dezember stellte die Bundesanwaltschaft das Verfahren ein. Mathys habe zwar 21 Wahlzettel zu seinen eigenen Gunsten ausgefüllt, aber auf Wunsch und in Anwesenheit der Stimmberechtigten. Er habe keine Stimmunterlagen eingesammelt und nach eigenem Gutdünken ausgefüllt.
FDPler auf frischer Tat ertappt
Wegen Wahlfälschung verurteilt wurde Ende 2005 der Basler FDP-Politiker Walter Hammel. Er kassierte sieben Monate Gefängnis bedingt und ein sechsjähriges Verbot zur Ausübung eines öffentlichen Amtes, weil er 126 Stimmrechtsausweise eingesammelt hatte, diese teilweise ausfüllte und abschickte.
Hammel war 2001 für die Schweizer Demokraten in den Basler Grossrat eingezogen und wechselte 2004 zur FDP. Die Polizei liess Hammel aufgrund eines konkreten Verdachts vor den Wahlen 2004 observieren und erwischte den Grossrat beim Einwerfen von drei Wahlcouverts.
Bessere Chancen dank Altpapier
Auf kommunaler Ebene kam es bereits mehrmals zu Verdachtsfällen wegen Wahlfälschung. 2002 wurde beispielsweise der CVP-Politiker Linus Dubler mit zehn Monaten Gefängnis bedingt und vier Jahren Amtsunfähigkeit bestraft, weil er bei den Oltener Gemeindewahlen mindestens 107 gefälschte Wahlzettel abgeschickt hatte. Die Wahlzettel hatte sich Dubler mit Hilfe eines Mitarbeiters des Oltener Werkhofs aus dem gesammelten Altpapier besorgt.
Die rechtliche Situation ist in diesen Fällen oft unklar - zu selten muss sich die Schweizer Justiz mit Wahlmanipulation auseinandersetzen. Manchmal scheinen die Politiker auch nur ein Gewohnheitsrecht auszuüben, wie die SVP im Falle Mathys (siehe oben) argumentierte. Felix Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Uni St. Gallen, sagt dazu: «Den Stimmzettel darf man gemäss Artikel 5 Absatz 6 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte nur von einer anderen Person ausfüllen lassen, wenn man ‹schreibunfähig› ist.» Wenn dem nicht so ist, sei die Stimme ungültig.
Bundesgericht: Strafe ab 20 Stimmen
Zudem sei es es schwer, den Tatbestand des Stimmenfangs zu beweisen. Dies ist gemäss Strafgesetz nur möglich, wenn der Beschuldigte «planmässig» vorgegangen ist. «Wann von ‹planmässigem› Vorgehen gesprochen werden kann, ist natürlich eine Frage des richterlichen Ermessens», sagt Schindler. Das Bundesgericht habe sich zu dieser Frage nicht geäussert.
Schindler weiss aber: «In anderem Zusammenhang hielt das Gericht in einem Urteil von 1977 fest, dass das Abändern von 20 Wahlzetteln der Freiburger Grossratswahl als ‹systematische› Wahlmanipulation einzustufen sei und es sich nicht mehr um Einzelfälle handle.»
Ricardo Lumengo hat zwar mehr als 20 Wahlzettel ausgefüllt, doch ist noch unklar, ob es sich überhaupt um Stimmenfang handelt. Hat Lumengo wie SVP-Nationalrat Mathys die Wahlzettel in Anwesenheit und nach dem Willen der Stimmberechtigten ausgefüllt, dürfte er sich nicht strafbar gemacht haben.
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Alle 293 Kommentare




























Wunderwaffe
Die "Wunderwaffe Rassismus" wird trotz der Minaret-Abstimmung immer noch gerne angewendet nur ist sie etwas unscharf geworden!
Bananen-Rassismus
Wenn aus Afrika stammende Menschen mit Bananen-Assoziationen verunglimpft werden, so zeigt dies einmal mehr, wie dumm diese Rassisten sind: Bananen kommen aus Südamerika und nicht aus Afrika. Somit war die Banane auch nie die natürliche Ernährung der Affen, die bekommen sie höchstens im Zoo.
Gleiches Recht für alle...
Nur so für alle, die jetzt gegen Ricardo Lumengo und insbesondere die SP wettern: PS: Ich finde das Vorgehen von Ricardo Lumengo auch bedenklich!